IW-Elan-Importschnittstelle

Die Daten für die Anzeige können aus anderen Programmen (Personalsoftware) nach IW-Elan importiert werden.
Für den Import wird nur ein Mindestsatz an Angaben benötigt. Das sind

  • die Angaben zum Arbeitgeber
  • die Anzahl der Arbeitsplätze
  • ggf. die Verzeichnisse der anrechenbaren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ggf. die Werkstattaufträge.

Sämtliche Anrechnungen und Berechnungen sowie die Erstellung der Anzeige werden von IW-Elan durchgeführt. Da das Programm in enger Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsämtern entwickelt wird, ist sichergestellt, dass Ihre Anzeige formal korrekt ist und die Ausgleichsabgabe richtig berechnet wird.
Um Daten aus anderen Programmen importieren zu können, müssen die Pflichtfelder gefüllt sein, die durch die Bundesagentur für Arbeit und die Integrationsämter festgelegt wurden. Außerdem müssen die Daten in einem bestimmten Format exportiert werden.

Hier finden Sie das neue Schnittstellen-Dokument für das Anzeigejahr 2024.

Änderungen, die sich im Vergleich zum Vorjahr ergeben haben, sind dort in roter Schrift hervorgehoben.