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IW-Elan-Importschnittstelle

Die Daten für die Anzeige können aus anderen Programmen (Personalsoftware) nach IW-Elan importiert werden.

Für den Import wird nur ein Mindestsatz an Angaben benötigt. Das sind

  • die Angaben zum Arbeitgeber
  • die Anzahl der Arbeitsplätze
  • die Verzeichnisse der anrechenbaren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • und ggf. Werkstattaufträge.


Sämtliche Anrechnungen und Berechnungen sowie die Erstellung der Anzeige werden von IW-Elan durchgeführt.
Da das Programm in enger Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit und den Integrations-/Inklusionsämtern entwickelt wird, ist sichergestellt, dass Ihre Anzeige formal korrekt ist und die Ausgleichsabgabe richtig berechnet wird.

Um Daten aus anderen Programmen importieren zu können, müssen dort die Pflichtfelder vorhanden sein, die durch die Arbeitsverwaltung und die Integrationsämter festgelegt wurden. Außerdem müssen die Daten in einem bestimmten Format exportiert werden.

Hier finden Sie das neue Schnittstellen-Dokument für das Anzeigejahr 2022.

Änderungen, die sich im Vergleich zum Vorjahr ergeben haben, sind dort in roter Schrift hervorgehoben.

Hier finden Sie die Beschreibung für den Datenimport nach IW-Elan 2021 für das Anzeigejahr 2021.

Änderungen, die sich im Vergleich zum Vorjahr ergeben haben, sind dort in roter Schrift hervorgehoben.

Der Import wird in der Anwendung IW-Elan gestartet. Dazu wählen Sie bitte aus dem Hauptmenü "Arbeitgeber" den Unterpunkt "Import (Dateien aus Personalsoftware)".