IW-Elan-Newsletter 3 / 2020
Köln, 7. Dezember 2020
- IW-Elan 2020 steht zum Download bereit
- Übersichtlich und barrierefrei: www.iw-elan.de
- Kurzarbeit im Anzeigeverfahren
- Keine zusätzliche Papieranzeige per Post
- REHADAT veröffentlicht Personalkompass Inklusion in zweiter Auflage
IW-Elan 2020 steht zum Download bereit
Ab sofort können Arbeitgeber ihre Schwerbehindertenanzeige für das Anzeigejahr 2020 abgeben. Dazu steht ihnen die kostenlose Software IW-Elan 2020 zur Verfügung. Die Software kontrolliert die Eingaben auf Plausibilität, führt die erforderlichen Berechnungen durch und ermöglicht die elektronische Abgabe der Anzeige.
Hier können Sie die Software kostenlos downloaden: www.iw-elan.de.
Übersichtlich und barrierefrei: www.iw-elan.de
Wir haben die Internetseite zur Software IW-Elan neu aufgesetzt – sie ist jetzt übersichtlicher gestaltet, kann vom Smartphone bis Desktop-PC gut gelesen werden und ist barrierefrei. Die Seite versorgt Nutzerinnen und Nutzer mit vielen nützlichen Informationen zu Schwerbehindertenanzeige, Anzeigeverfahren und Software. Neben den Programm-Downloads selbst werden vor allem das umfangreiche Fachlexikon und der FAQ-Bereich genutzt.
Hier geht es zur Seite: www.iw-elan.de.
Kurzarbeit im Anzeigeverfahren
Beschäftigte, die wegen Kurzarbeit weniger als 18 Stunden in der Woche arbeiten, zählen trotzdem bei der Anzahl der Arbeitsplätze und Stellen nach § 156 SGB IX mit. Denn im Anzeigeverfahren gilt die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit.
Das bedeutet: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Kurzarbeit – auch in Kurzarbeit mit Null Arbeitsstunden – werden in Spalte 1 mitgezählt und dürfen in Spalte 3 nicht wieder abgezogen werden.
Auch im Verzeichnis werden Beschäftigte in Kurzarbeit, die auf einen Pflichtarbeitsplatz anrechenbar sind, entsprechend der vertraglich geregelten Arbeitszeit eingetragen.
Keine zusätzliche Papieranzeige per Post
Beim elektronischen Versand der Anzeige ist es nicht notwendig, die gesamte Anzeige zusätzlich in Papierform per Post an die Agentur für Arbeit zu schicken. Nur der einseitige Versandbeleg ("Erklärung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit") muss ausgedruckt und unterschrieben an die Agentur verschickt werden. Am besten drucken Sie sich den Beleg auch für Ihre eigenen Unterlagen als Nachweis der Abgabe aus.
REHADAT veröffentlicht Personalkompass Inklusion in zweiter Auflage
Der Personalkompass Inklusion ist ein praxisnaher Leitfaden zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Die Broschüre stellt Wissen für Unternehmen zusammen und nutzt dafür Formate wie Checklisten, Kontakt- und Förderhinweise, Good-Practice-Beispiele, Überblicksartikel und ein Glossar. Der Personalkompass Inklusion wurde umfassend überarbeitet und ist im Oktober 2020 in zweiter Auflage erschienen.
Den kostenlosen Download finden Sie hier: www.rehadat.de
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