IW-Elan-Newsletter 3/2025
Köln, 08. Dezember 2025
Verpassen Sie nicht den nächsten Newsletter!
- IW-Elan 2025 jetzt verfügbar – ausschließlich als Browserversion
- Datenübernahme aus dem Vorjahr
- Prüfung Ihrer Daten: Fehler und Warnungen
- Neue Staffelbeträge für 2025
- Rund um den IW-Elan-Newsletter
- Impressum
IW-Elan 2025 jetzt verfügbar – ausschließlich als Browserversion
Ab sofort können Sie Ihre Anzeige über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen für das Jahr 2025 einreichen. Dazu steht Ihnen die kostenlose Anwendung IW-Elan 2025 zur Verfügung. IW-Elan prüft Ihre Eingaben auf Plausibilität, führt die erforderlichen Berechnungen durch und ermöglicht die elektronische Abgabe der Anzeige.
Wie bereits im Vorjahr ist IW-Elan ausschließlich als Browserversion verfügbar. Das bedeutet: Sie bearbeiten Ihre Anzeige direkt im Internetbrowser – eine Installation ist nicht notwendig.
Ihre eingegebenen Daten – ob manuell, per Datenübernahme oder durch Import aus Ihrer Personalsoftware – werden lokal im Browser gespeichert. Sobald alle erforderlichen Angaben gemacht wurden, können Sie die Anzeige direkt elektronisch an Ihre zuständige Agentur für Arbeit übermitteln. Denken Sie bitte daran, anschließend eine Datensicherung zu erstellen!
Tipp: Reichen Sie Ihre Anzeige möglichst frühzeitig ein – idealerweise deutlich vor dem 31. März 2026. So können eventuelle Rückfragen rechtzeitig geklärt werden.
Weitere Informationen und den Zugang zur Browserversion finden Sie auf der Homepage von IW-Elan: www.iw-elan.de
Datenübernahme aus dem Vorjahr
Wenn Sie bereits im letzten Jahr mit IW-Elan gearbeitet haben, können Sie Ihre Daten bequem in die neue Jahresversion übernehmen. Wählen Sie dazu auf der Startseite von IW-Elan 2025 die Funktion „Datenübernahme aus IW-Elan 2024“.
Sollten sich noch Daten aus dem Vorjahr im Browsercache befinden, werden diese automatisch erkannt und zur Übernahme vorgeschlagen.
Alternativ können Sie auch eine Sicherungsdatei aus IW-Elan 2024 verwenden – vorausgesetzt, Sie haben diese im letzten Jahr erstellt und gespeichert (standardmäßig im Download-Ordner). Die Datei trägt folgenden Namen: datensicherung_[Zeitstempel].db-2024-iw-elan
Wichtig: Falls Ihnen aktuellere Daten aus Ihrer Personalsoftware vorliegen (im *.txt- oder *.csv-Format gemäß Schnittstellenbeschreibung), ist eine Übernahme der Vorjahresdaten nicht empfehlenswert. Wählen Sie in diesem Fall bitte auf der Startseite die Option „Import aus Personalsoftware“.
Prüfung Ihrer Daten: Fehler und Warnungen
Bevor Sie Ihre Anzeige versenden können, prüft IW-Elan Ihre Angaben auf formale Fehler. Dazu gehört beispielsweise, ob Pflichtfelder leer geblieben sind oder ob anrechenbare Personen doppelt erfasst wurden. Solche formalen Fehler verhindern den Versand der Anzeige – sie müssen vorab korrigiert werden. Wichtig: Diese Prüfung bezieht sich ausschließlich auf die formale Richtigkeit Ihrer Daten. Die Agentur für Arbeit kann bei ihrer inhaltlichen Prüfung dennoch weitere Fehler feststellen.
Zusätzlich weist IW-Elan auf mögliche Unstimmigkeiten hin – sogenannte Warnungen. Diese erscheinen zum Beispiel, wenn ein Nebenbetrieb keinem Arbeitgeber zugeordnet ist oder wenn die Einstellungen zur Summierung der Arbeitsplätze zwischen Haupt- und Nebenbetrieb nicht plausibel sind. Bitte prüfen Sie diese Hinweise sorgfältig und korrigieren Sie sie gegebenenfalls. Hinweis: Der Versand der Anzeige ist auch bei bestehenden Warnungen möglich.
Die Funktion „Prüfung“ finden Sie in der Navigation unter dem Punkt „2. Ausgleichsabgabe“.
Neue Staffelbeträge für 2025
Für das Anzeigejahr 2025 werden die Staffelbeträge im Rahmen der regelmäßigen Anpassung gemäß § 160 Absatz 3 SGB IX erhöht. Die neuen monatlichen Sätze finden Sie hier: Staffelbeträge | IW-Elan.
Rund um den IW-Elan-Newsletter
Falls Sie den Newsletter nicht mehr beziehen möchten, können Sie sich auf der Seite www.iw-elan.de vom IW-Elan Newsletter abmelden.
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