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05.11.2025 | IW-Elan 2025 online in 50. KW

Neue Version mit neuen Staffelbeträgen

IW-Elan 2025 wird in der 50. Kalenderwoche (8. bis 12. Dezember 2025) online gestellt. Von diesem Zeitpunkt an können Sie mit dem Programm arbeiten und Ihre Anzeige elektronisch an die Agentur für Arbeit übermitteln.

Bitte beachten Sie, dass für das Anzeigejahr 2025 neue Staffelbeträge gelten:

Unternehmensgröße Anzahl
Pflichtarbeitsplätze
Anzahl besetzter
Pflichtarbeitsplätze
Kosten pro unbesetztem
Pflichtarbeitsplatz 2024
Kosten pro unbesetztem
Pflichtarbeitsplatz ab 2025*
60 und mehr Arbeitsplätze 5 % 0 % 720,- € 815,- €
5 % > 0 % bis < 2 % 360,- € 405,- €
5 % 2 % bis < 3 % 245,- € 275,- €
5 % 3 % bis < 5 % 140,- € 155,- €
40 bis weniger als 60 Arbeitsplätze 2 0 410,- € 465,- €
2 > 0 bis < 1 245,- € 275,- €
2 1 bis < 2 140,- € 155,- €
20 bis weniger als 40 Arbeitsplätze 1 0 210,- € 235,- €
1 > 0 bis < 1 140,- € 155,- €
weniger als 20 Arbeitsplätze keine Pflichtarbeitsplätze = keine Ausgleichsabgabe

Quelle (PDF): Bekanntmachung über die Anpassung der Ausgleichsabgabe | Bundesanzeiger
Tipp! Mit IW-Elan 2024 können Sie sich schon vorab eine Vorschau auf die Berechnung für 2025 anzeigen lassen.
(br)

20.08.2025 | Import aus Personalsoftware

Schnittstellenbeschreibung für Anzeigejahr 2025

IW-Elan hat seine Schnittstellenbeschreibung für den Import von Daten aus anderen Programmen (Personalsoftware) für das kommende Anzeigejahr 2025 aktualisiert. Änderungen, die sich im Vergleich zum Vorjahr ergeben haben, sind dort in roter Schrift hervorgehoben.

Zur Schnittstellenbeschreibung: Importschnittstelle | IW-Elan

Die Software IW-Elan für das Anzeigejahr 2025 steht wie gewohnt ab Dezember 2025 zur Nutzung bereit!

08.05.2025 | Höhere Ausgleichsabgabe für 2025

REHADAT-Ersparnisrechner aktualisiert

In Deutschland sind private und öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, zahlen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe, die je nach Erfüllungsquote gestaffelt ist.

Die Staffelbeträge erhöhen sich ab dem Anzeigejahr 2025 wie folgt:

Unternehmensgröße Anzahl
Pflichtarbeitsplätze
Anzahl besetzter
Pflichtarbeitsplätze
Kosten pro unbesetztem
Pflichtarbeitsplatz 2024
Kosten pro unbesetztem
Pflichtarbeitsplatz ab 2025*
60 und mehr Arbeitsplätze 5 % 0 % 720,- € 815,- €
5 % > 0 % bis < 2 % 360,- € 405,- €
5 % 2 % bis < 3 % 245,- € 275,- €
5 % 3 % bis < 5 % 140,- € 155,- €
40 bis weniger als 60 Arbeitsplätze 2 0 410,- € 465,- €
2 > 0 bis < 1 245,- € 275,- €
2 1 bis < 2 140,- € 155,- €
20 bis weniger als 40 Arbeitsplätze 1 0 210,- € 235,- €
1 > 0 bis < 1 140,- € 155,- €
weniger als 20 Arbeitsplätze keine Pflichtarbeitsplätze = keine Ausgleichsabgabe

* Die neuen Staffelbeträge für das Anzeigeverfahren 2025 sind erstmalig fällig zum 31.03.2026.

Mit dem aktualisierten REHADAT-Ersparnisrechner können Sie annähernd berechnen, wie hoch Ihre Ausgleichs­abgabe mit den neuen Staffelbeträgen sein wird und wie Sie die Abgabe re­du­zie­ren können:

REHADAT-Ersparnisrechner | REHADAT-Ausgleichsabgabe
(br)

25.02.2025 | Wichtig!!!

Datensicherung durchführen

Bitte sichern Sie Ihre Daten, die Sie in IW-Elan 2024 eingepflegt haben, an einem gesicherten Ort ab (z. B. auf einem Netzlaufwerk) – spätestens dann, wenn Sie Ihre Anzeige abgegeben haben!
 
Mit dieser Sicherung können Sie Ihre Daten jederzeit wiederherstellen oder für das folgende Anzeigejahr übernehmen. Standardmäßig speichert IW-Elan Ihre Daten lokal im Nutzerprofil des angemeldeten Nutzers ab – das ist in der Regel kein sicherer Ort, der in die automatische Datensicherung Ihres Unternehmens einbezogen wird.

Vorgehen: Rufen Sie die Startseite https://app.iw-elan.de auf. Unter dem Punkt "Datenbankverwaltung" können Sie Ihre Daten als Sicherungsdatei herunterladen. Die Datei hat folgenden Namen: datensicherung [Zeitstempel].db-2024-iw-elan. Die Datei wird standardmäßig in Ihr Download-Verzeichnis heruntergeladen. Sie sollten die Datei an einen sicheren Ort verschieben, z. B. auf ein Netzlaufwerk. Die Datei kann nur mit IW-Elan geöffnet werden: Startseite > Datenbankverwaltung > Sicherung einspielen.

09.12.2024 | Neue Programmversion veröffentlicht

IW-Elan 2024 online

Ab sofort können Sie Ihre Schwerbehindertenanzeige für das Anzeigejahr 2024 abgeben. Dazu steht Ihnen die kostenlose Anwendung IW-Elan 2024 zur Verfügung. IW-Elan kontrolliert Ihre Eingaben auf Plausibilität, führt die erforderlichen Berechnungen durch und ermöglicht die elektronische Abgabe der Anzeige.

Ab dem Anzeigejahr 2024 wird IW-Elan ausschließlich als Browserversion veröffentlicht. Diese Version ermöglicht die Bearbeitung Ihrer Schwerbehindertenanzeige direkt über Ihren Internetbrowser, sodass keine Installation eines Programms erforderlich ist. 

Sie benötigen für die Browserversion keine Login-Daten. Die Daten, die Sie eingeben (per Hand, Datenübernahme oder Import aus Personalsoftware) werden in der lokalen Datenbank Ihres Browsers gespeichert. Sobald Sie die für die Anzeige notwendigen Daten erfasst haben, können Sie Ihre Anzeige elektronisch direkt an Ihre Agentur für Arbeit senden. Bitte erstellen Sie danach eine Sicherung Ihrer Daten!

Bitte beachten Sie, dass es für sehr große Unternehmen auch eine Server-Variante für mehrere Nutzer gibt.

Eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen der Software IW-Elan 2024 finden Sie hier auf einen Blick: Neu in IW-Elan 2024.

Tipp: Geben Sie Ihre Anzeige möglichst frühzeitig ab – gerne deutlich vor dem 31.03.2025! So stellen Sie sicher, dass Sie uns bei Rückfragen gut erreichen können. 

Weitere Informationen und den Zugang zur Browserversion finden Sie auf der Homepage von IW-Elan: www.iw-elan.de