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15.11.2024 | Schwerbehindertenanzeige 2024

Neues Programm am 09. Dezember 2024

Die neue Programmversion von IW-Elan, mit der Arbeitgeber ihre Schwerbehindertenanzeige für das Jahr 2024 abgeben können, wird voraussichtlich am 09. Dezember 2024 veröffentlicht! 

Ab dem Anzeigejahr 2024 wird IW-Elan ausschließlich als Browserversion veröffentlicht. Diese Version ermöglicht die Bearbeitung Ihrer Schwerbehindertenanzeige direkt über Ihren Internetbrowser, sodass keine Installation eines Programms erforderlich ist.

Den Zugang zur Browserversion finden Sie auf der Homepage von IW-Elan: www.iw-elan.de.

22.10.2024 | Gesetzliche Änderungen für die Schwerbehindertenanzeige 2024

Höhere Staffelbeträge und neue Mehrfachanrechnung

Für die Schwerbehindertenanzeige 2024 gelten neue gesetzliche Regelungen:

Arbeitgeber mit 60 und mehr Arbeitsplätzen, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, müssen einen erhöhten Staffelbetrag in Höhe von 720 Euro bezahlen – und zwar pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz pro Monat.

Für kleine Unternehmen gelten Sonderregelungen: 210 Euro für Arbeitgeber von 20 bis 39 Arbeitsplätzen und 420 Euro für Arbeitgeber von 40 bis 59 Arbeitsplätzen (s. SGB IX § 160 Ausgleichsabgabe).

Der neue Staffelbetrag wird erstmalig im Rahmen des Anzeigeverfahrens 2024 zum 31.03.2025 fällig – über den REHADAT-Ersparnisrechner kann man sich vorab einen Überblick über die Kosten verschaffen: Online-Rechner | REHADAT-Ausgleichsabgabe.

Die zweite Änderung betrifft die Mehrfachanrechnung: Ab dem Anzeigejahr 2024 können schwerbehinderte Menschen, die unmittelbar vorher in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter beschäftigt waren oder ein Budget für Arbeit erhalten, in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden (s. SGB IX §159 Mehrfachanrechnung).

Die Anwendung IW-Elan, mit der Arbeitgeber ihre Anzeige für das Anzeigejahr 2024 berechnen und abgeben können, erscheint im Dezember 2024: Homepage | IW-Elan.
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27.08.2024 | Jetzt online!

Schnittstellenbeschreibung für Anzeigejahr 2024

Wir haben die Schnittstellenbeschreibung für den Import von Daten aus anderen Programmen (Personalsoftware) in IW-Elan für das kommende Anzeigeverfahren 2024 aktualisiert.

Zur Schnittstellenbeschreibung: Importschnittstelle | IW-Elan

Bitte beachten: die Software IW-Elan für das Anzeigeverfahren 2024 steht wie gewohnt ab Dezember zur Nutzung bereit. Wenn Sie darüber informiert werden möchten, tragen Sie sich gerne in den Verteiler unseres E-Mail-Newsletters ein: Anmeldung Newsletter | IW-Elan
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15.03.2024 | Damit Ihre Daten erhalten bleiben

Für alle Fälle: Datensicherung

Bitte legen Sie Ihre Daten, die Sie in IW-Elan 2023 eingepflegt haben, an einem gesicherten Ort ab (z. B. auf einem Netzlaufwerk) – spätestens dann, wenn Sie Ihre Anzeige abgegeben haben! 

Mit dieser Sicherung können Sie Ihre Daten jederzeit wiederherstellen oder später für das folgende Anzeigejahr übernehmen.

Bei einer Datensicherung mit der Browserversion von IW-Elan wird die Datei mit Ihren Daten standardmäßig in Ihr Download-Verzeihnis auf Ihrem Rechner heruntergeladen – das ist in der Regel kein sicherer Ort, der in die automatische Datensicherung Ihres Unternehmens einbezogen wird. 

Bitte verlegen Sie deshalb die Datei an einen sicheren Ort, den Sie später auch wiederfinden können!

05.03.2024 | Fällig bis zum 31. März 2024!

Schwerbehindertenanzeige für 2023

Beschäftigungspflichtige Arbeitgeber müssen ihre Schwerbehindertenanzeige für das Jahr 2023 bis zum 31.03.2024 bei ihrer Agentur für Arbeit abgeben.

Am schnellsten geht das per elektronischem Versand der Anzeige mit der kostenlosen Browserversion der Software IW-Elan: https://app.iw-elan.de/2023.

Falls eine Ausgleichsabgabe zu zahlen ist, ist diese bis spätestens 31. März 2024 fällig und muss an das zuständige Integrations-/Inklusionsamt überwiesen werden. Bei Zahlungseingang nach dem 31. März 2024 erhebt das Integrations- bzw. Inklusionsamt einen Säumniszuschlag.

14.12.2023 | Auch als neue Browserversion

IW-Elan 2023 steht online bereit

Ab sofort können Arbeitgeber ihre Schwerbehindertenanzeige für das Anzeigejahr 2023 abgeben. Dazu steht ihnen die kostenlose Software IW-Elan 2023 zur Verfügung. Die Software kontrolliert die Eingaben auf Plausibilität, führt die erforderlichen Berechnungen durch und ermöglicht die elektronische Abgabe der Anzeige.

 

Achtung! Für das Anzeigejahr 2023 wird IW-Elan erstmalig auch als neue Browserversion veröffentlicht. Diese Version ermöglicht die Bearbeitung Ihrer Schwerbehindertenanzeige direkt über Ihren Internetbrowser, sodass keine separate Installation eines Programms erforderlich ist.

Zur Software: IW-Elan 2023

08.08.2023 | Zum Anzeigejahr 2023

Die Browserversion von IW-Elan kommt im Dezember

Für das Anzeigejahr 2023 wird IW-Elan erstmalig als browserbasierte Version zur Verfügung stehen. Browserbasiert bedeutet, dass die Anwendung IW-Elan in einem Internetbrowser läuft, der auf den meisten Rechnern standardmäßig vorhanden ist.

So lange nur eine Person für die Erstellung der Anzeige zuständig ist, werden die eingegebenen Daten in der nutzereigenen Datenbank des Browsers gespeichert. Sollen mehrere AnwenderInnen (nacheinander) auf dieselben Daten zugreifen, ist die Installation einer sog. Serverversion auf einem Netzlaufwerk notwendig.

Die Browserversion wird zusammen mit der Java-Version im Dezember 2023 veröffentlicht. Falls Sie darüber benachrichtigt werden möchten, können Sie sich gerne in den Verteiler des IW-Elan-Newsletters eintragen: Newsletter | IW-Elan.
(St)

 

27.06.2023 | Die Ausgleichsabgabe wirkt

IAB untersucht Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen

Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) hat herausgefunden, dass die Ausgleichsabgabe die Beschäftigung  schwerbehinderter Menschen tatsächlich zu fördern scheint. 

Es gibt aber auch Nebenwirkungen. Dazu zählen ein verminderter Beschäftigungsaufbau und ein höherer Anteil an geringfügiger Beschäftigung für Unternehmen, die knapp unterhalb der einschlägigen Schwellenwerte liegen.

Mehr Infos: Ausgleichsabgabe wirkt | REHADAT-Statistik

Tipp! Stöbern Sie gerne mal in den REHADAT-Literaturhinweisen zum IAB. Es gibt viele interessante Veröffentlichungen zu entdecken: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) | REHADAT-Literatur
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21.04.2023 | Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes

Bundestag stimmt zu

Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes zugestimmt. Die Bundesregierung möchte mit diesem Gesetz den inklusiven Arbeitsmarkt stärker fördern sowie Bedingungen schaffen, unter denen auch Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können. Dieser Schritt wurde zugleich mit einem hohen Fachkräftebedarf begründet.

Unter anderem soll eine „vierte Staffel“ der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber eingeführt werden, welche trotz Beschäftigungspflicht keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Für kleinere Arbeitgeber sind wie bisher Sonderregelungen vorgesehen. Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe sollen sich künftig auf die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konzentrieren.

Weitere Punkte sind das Einführen einer Genehmigungsfiktion für die Anspruchsleistungen des Integrationsamtes, die Aufhebung der Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit sowie das neu ausrichten der Versorgungsmedizinische Begutachtung durch einen Sachverständigenbeirat.

Mehr Informationen: Mehr Menschen mit Behinderungen in Arbeit bringen | Bundesregierung
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06.04.2023 | Teilhabe & Inklusion – der REHADAT-Podcast

Neue Episode: Teilhabe statt Ausgleichsabgabe

In der dritten Episode von "Teilhabe & Inklusion" geht es um die Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Menschen. In Deutschland sind Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent davon mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen zu besetzen. Unternehmen, die diese Quote nicht erfüllen, müssen eine sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen, die je nach Erfüllungsquote gestaffelt ist.

Anja Brockhagen und Rufus Witt geben einen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben und erläutern, wie Unternehmen ihre Verpflichtungen erfüllen können.

Außerdem berichtet Lukas Diehl, Vorstand der Spectral Service AG, im Gespräch mit Wiebke Modler und Rufus Witt von seinen Erfahrungen mit der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in seinem Familienunternehmen. Er erzählt davon, wie er damit umgegangen ist, als er von der Schwerbehinderung einiger seiner Beschäftigten erfuhr und teilt seine Erfahrungen darüber, wie eine inklusive Arbeitsumgebung geschaffen werden kann.

Die neue und alle weiteren Episoden sowie dazugehörige Transkripte finden Sie unter www.rehadat.de.

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Gemeinsam Barrieren abbauen: Es gibt komplexe Themen verständlich aufbereitet. Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind. 

 

(wm)