Wohnungshilfe

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Wohnungs-Hilfe

Die Wohnungs-Hilfe ist eine Hilfe für Menschen mit Behinderungen.

Die Menschen bekommen Geld für eine Wohnung mit barrierefreien Einrichtungen.

Zum Beispiel:

  • Ein barrierefreies Bad
  • Ein barrierefreies Zimmer
  • Eine barrierefreie Küche

Manchmal muss die Wohnung neu gebaut werden.

Oder die Wohnung muss ganz neu gekauft werden.

Dann bekommen die Menschen auch Geld dafür.

Unter Wohnungshilfe fallen finanzielle Ausgleichszahlungen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung mit dem übergeordneten Ziel, Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, ihren Arbeitsplatz möglichst barrierefrei und selbstständig zu erreichen.

Voraussetzungen für Wohnungshilfe

Wohnungshilfe wird geleistet, wenn infolge Art oder Schwere der Beeinträchtigung nicht nur für eine vorübergehende Zeit behinderungsgerechter Wohnraum erforderlich ist. Zu den Leistungen zählen unter anderem bauliche Veränderungen des Wohnraumes (zum Beispiel Badumbau, Einbau eines Treppenlifts, Einbau einer Rollstuhlrampe) sowie Zuschüsse zum Bau oder Erwerb einer Immobilie.

Träger der Wohnungshilfe

Je nach trägerspezifischem Versorgungsauftrag kommen verschiedene Leistungsträger für Wohnungshilfen in Betracht:

(ml) 2018