Versorgungsmedizinische Grundsätze (VMG)

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Versorgungs-medizinische Grundsätze (VMG)

Es gibt ein Gesetz.

Das Gesetz heißt: Versorgungs-Medizin-Verordnung.

Die kurze Form ist: VersMedV.

In dem Gesetz stehen Regeln für die Versorgungs-Medizin.

In dem Gesetz steht:

  • wie man die Schäden bei Menschen sieht.
  • wie schlimm die Schäden sind.
  • ob ein Mensch ein Merkzeichen bekommen kann.

 

Merkzeichen sind Zeichen für Menschen mit Behinderungen.

Das Merkzeichen steht dann auf dem Ausweis von Menschen mit Behinderungen.

Das Merkzeichen zeigt anderen Menschen:

Der Mensch hat eine Behinderung.

Oder der Mensch hat eine sehr schwere Behinderung.

 

Das Merkzeichen zeigt aber nicht:

Welche Behinderung der Mensch hat.

Das Merkzeichen zeigt nur:

Der Mensch hat eine Behinderung oder er hat eine sehr schwere Behinderung.

Merkzeichen sind wichtig für viele Sachen im Leben von Menschen mit Behinderungen.

Zum Beispiel:

  • Sie können sich besser behaupten in der Gesellschaft.
  • Sie können mehr Rechte haben in der Gesellschaft.

Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) stellt die Grundsätze auf, nach denen das Ausmaß einer nach dem Bundesversorgungsgesetz auszugleichenden Schädigungsfolge (GdS), der Grad der Behinderung (GdB) gemäß Neuntem Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie ggf. der Anspruch auf ein Merkzeichen festzustellen sind. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG) als Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) enthalten die Kriterien, nach denen gesundheitliche Beeinträchtigungen bundesweit einheitlich beurteilt werden sollen.

GdB-Tabelle / GdS-Tabelle

Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze bestehen zu einem wesentlichen Teil aus einer Liste von medizinischen Befunden und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, denen jeweils ein Grad der Behinderung (GdB) bzw. Grad der Schädigungsfolgen (GdS) zugewiesen ist (vgl. Teil B: GdS-Tabelle). Nach dieser Tabelle wird die Höhe des GdB bemessen und letztlich über die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises oder über die Höhe der Ansprüche nach dem Bundesversorgungsgesetz entschieden.

Historische Entwicklung – von den AHP zu den VMG

Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) trat am 1. Januar 2009 in Kraft und hat die bis dahin gültigen „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit (AHP)“ abgelöst. In die Anlage zu § 2 Versorgungsmedizinische Grundsätze wurden die in den Anhaltspunkten niedergelegten Grundsätze und Kriterien übernommen und an die seit Jahren bewährten Bewertungsgrundsätze und Verfahrensabläufe angeknüpft.

Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze werden auf Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft unter Anwendung der Grundsätze der evidenzbasierten Medizin fortentwickelt. Die jüngsten Änderungen der Verordnung erfolgten durch Artikel 18 des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234) und Artikel 18 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541).

Regelungsgegenstände der VersMedV & VMG

Grundsätze, die geregelt werden:

  • Grundsätze zur versorgungsmedizinischen Bewertung von Schädigungsfolgen
  • Grundsätze zur Feststellung des Grades der Schädigungsfolgen
  • Grundsätze für die Anerkennung einer Gesundheitsstörung nach § 1 Absatz 3 BVG
  • Kriterien für die Bewertung der Hilflosigkeit und der Stufen der Pflegezulage nach § 35 Absatz 1 BVG
  • Grundsätze zur medizinischen Bewertung des Grades der Behinderung und Kriterien zur Ermittlung des Gesamt-GdS
  • Nachteilsausgleiche nach Teil 3 SGB IX
(ml) 2021