Versetzung

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Versetzung

Manchmal ändert sich die Arbeit.

Dann nennt man das Versetzung.

Die Regeln dafür stehen im Gesetz.

Die kurze Form ist: BetrVG.

Eine Versetzung ist:

  • wenn die Arbeit anders ist.
  • wenn die Arbeit an einem anderen Ort ist.
  • wenn die Arbeit anders groß ist.

Dann muss der Betriebs-Rat dabei sein.

Die Versetzung dauert mehr als einen Monat?

Oder die Arbeit ändert sich sehr?

Dann muss der Betriebs-Rat auch dabei sein.

Eine Versetzung im allgemeinen arbeitsrechtlichen Sinne liegt vor, wenn Beschäftigten auf Dauer ein geänderter Aufgabenbereich in Bezug auf die Art, den Ort oder den Umfang der Arbeit übertragen wird (vergleiche § 95 Absatz 3 BetrVG). Die Begriffe „Versetzung“ und „Umsetzung“ sind in der Privatwirtschaft weitgehend de­ckungs­gleich und nicht genau voneinander abgrenzbar.

Einschaltung der betrieblichen Interessenvertretung

Der Betriebsrat ist bei einer Versetzung dann einzuschalten, wenn

  • Beschäftigten ein anderer Arbeitsbereich zugewiesen wird,
  • die Zuweisung die voraussichtliche Dauer von einem Monat überschreitet oder
  • mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist.

Jede Versetzung eines Menschen mit Schwerbehinderung ist eine Entscheidung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, bei der gemäß § 178 Absatz 2 SGB IX die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen ist.

(ml) 2017