Sprungnavigation Tastaturkurzbefehle

Suche und Service

Technischer Beratungsdienst

Sie lesen in Leichter Sprache.
Ein Computer hat diesen Text in
Leichte Sprache übertragen.

Technischer Beratungs-Dienst

Das Integrations-Amt hilft bei der Umgestaltung von Arbeits-Plätzen.

Das Amt heißt: Technischer Beratungs-Dienst.

Die Agentur für Arbeit hilft auch.

Menschen mit Behinderung können sich beraten lassen.

Zum Beispiel:

wenn neue Arbeits-Plätze geschaffen werden.

  • wenn technische Arbeits-Hilfen benutzt werden.
  • wenn behindertengerechte Bau-Maßnahmen gemacht werden.

Dabei wird geprüft:

  • Was braucht der Mensch mit Behinderung?
  • Was kann der Betrieb machen?

Der Technische Beratungsdienst (auch: Technischer Dienst oder Ingenieursfachdienst) des Integrationsamtes oder der Agentur für Arbeit berät und unterstützt bei der Neugestaltung oder der behinderungsgerechten Umgestaltung von Arbeitsplätzen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte und Personalräte können sich vom Technischen Beratungsdienst beraten lassen, wenn beispielsweise Arbeitsplätze neu geschaffen, innerbetriebliche Umsetzungen vorgenommen, technische Arbeitshilfen eingesetzt oder behinderungsgerechte Baumaßnahmen durchgeführt werden sollen.

Darüber hinaus kann der Technische Beratungsdienst des Integrationsamtes bei Maßnahmen im Zusammenhang mit Präventionsverfahren, Kündigungsschutzverfahren und Widerspruchsverfahren und auch bei der Gründung von Inklusionsbetrieben hinzugezogen werden.

Die technischen Berater des Technischen Fachdienstes bei der Agentur für Arbeit unterstützen das Reha-Team der Agentur für Arbeit unter anderem bei der Berufsberatung, der Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung von schwerbehinderten Menschen und Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sowie bei der Prüfung der Voraussetzungen einer Gleichstellung.

Der Technische Beratungsdienst des Integrationsamts

Die Arbeit des Technischen Beratungsdienstes ist immer einzelfallbezogen und zielt – auch betriebswirtschaftlich – auf sinnvolle Lösungen zum Erhalt oder zur Neuschaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen. Dabei werden sowohl die Anforderungen des Arbeitsplatzes und der Bedarf des Menschen mit Beeinträchtigung als auch die betrieblichen Gegebenheiten geprüft.

(ml) 2017