Sozialversicherung

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Die Sozial-Versicherung in Deutschland ist eine Hilfe.
Die Sozial-Versicherung hilft gegen Probleme.
Zum Beispiel:

  • Arbeits-Losigkeit
  • Krankheit
  • Pflegebedürftigkeit
  • Erwerbs-Minderung
  • Arbeits-Unfälle
  • Alter.

Die Arbeitslosen-Versicherung ist im Vierten Buch Sozial-Gesetz-Buch.
Das kurze Wort ist: SGB IV.
Die Arbeitslosen-Versicherung ist für alle Menschen da.
Das heißt: Alle Menschen helfen mit.

Die Sozialreform Bismarcks hat die Rente ab 1881 eingeführt.

Mehr als 90 Prozent von den Menschen in Deutschland haben eine Sozial-Versicherung.
Das heißt:
Sie bekommen Geld von der Sozial-Versicherung.
Zum Beispiel:

  • Arbeit-Nehmer
  • Auszubildende
  • Selbstständige.

Die Sozial-Versicherung hat 5 Teile.
Die Teile heißen:

  • Kranken-Versicherung
  • Unfall-Versicherung
  • Renten-Versicherung
  • Soziale Pflege-Versicherung
  • Arbeitslosen-Versicherung.

Jede Säule hat eigene Versicherungs-Träger.
Versicherungs-Träger sind zum Beispiel:

  • die gesetzlichen Kranken-Kassen
  • die Berufs-Genossenschaften
  • die Deutsche Renten-Versicherung Bund
  • die Bundes-Agentur für Arbeit.

Die Sozialversicherung in Deutschland ist eine im Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) verankerte Pflichtversicherung zur finanziellen Abdeckung existenzbedrohender Risiken der Versicherten wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, ErwerbsminderungArbeitsunfällen und Alter auf Grundlage des Solidaritätsprizips (§ 4 SGB I).

Die Sozialversicherung geht im Wesentlichen auf die Sozialreform Bismarcks im Deutschen Reich ab 1881 zurück. Über 90 Prozent der deutschen Bevölkerung sind derzeit sozialversichert, vor allem Personen in Arbeitsverhältnissen, Auszubildende sowie Angehörige und Selbstständige, die ihre Ansprüche nicht über eine Bedürftigkeitsprüfung, sondern durch regelmäßige Beitragszahlungen (in der Regel Arbeitnehmenden- und Arbeitgebendenanteil) erwerben.

Die Träger der Sozialversicherung

Die fünf Säulen der Sozialversicherung haben eigene Versicherungsträger (öffentlich-rechtliche Körperschaften). Die wichtigsten sind

(ml) 2018