Schwerbehindertenrecht
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Schwer-Behinderten-Recht
Menschen mit Schwer-Behinderung haben besondere Rechte.
Das Fach-Wort ist: Schwer-Behinderten-Recht.
Das Schwer-Behinderten-Recht ist ein Gesetz.
Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2018 in Deutschland.
Das Schwerbehindertenrecht umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, die die Rechtsverhältnisse von Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland betreffen. Rechtsgrundlage ist seit dem 1. Januar 2018 Teil 3 des Sozialgesetzbuch Neunten Buchs (SGB IX), in dem „Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)“ enthalten sind (§§ 151-242 SGB IX).
Ziel des Schwerbehindertenrechts ist insbesondere die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe der schwerbehinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft. Fernerhin sollen durch das Schwerbehindertenrecht Benachteiligungen von behinderten Menschen vermieden bzw. ausgeglichen werden.
Regelungsgegenstände im Schwerbehindertenrecht
Im Schwerbehindertenrecht finden sich nähere Bestimmungen beispielsweise
- zur Definition von Schwerbehinderung und Gleichstellung,
- zur Beschäftigungspflicht der Arbeitgebenden,
- zu sonstigen besonderen Arbeitgeberpflichten und Rechten schwerbehinderter Menschen,
- zum besonderen Kündigungsschutz,
- zur Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder Inklusionsbetrieben,
- zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr,
- zu den Aufgaben der Integrationsämter/Inklusionsämter und Integrationsfachdienste sowie
- zur Wahl und zu den Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung.