Schwerbehindertenrecht

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Das Schwer-Behinderten-Recht ist ein Gesetz.
Das Gesetz ist für Menschen mit Behinderung.
Das Gesetz ist seit 2018 Teil 3 vom SGB IX.

Die Menschen sollen selbst bestimmen können.
Sie sollen in der Gesellschaft mitmachen können.
Sie sollen die gleichen Rechte haben wie andere Menschen.
Und sie sollen keine Nachteile haben.

Zum Beispiel gibt es Regeln zu diesen Themen:

  • Was ist eine Schwer-Behinderung?
  • Wie müssen Arbeit-Geber  Menschen mit Behinderung einstellen?
  • Wie können Menschen mit Behinderung nicht so leicht gekündigt werden?
  • Wie können Menschen mit Behinderung den öffentlichen Nah-Verkehr benutzen?
  • Was machen die Integrations-Ämter und die Schwer-Behinderten-Vertretungen?

Das Schwerbehindertenrecht umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, die die Rechtsverhältnisse von Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland betreffen. Rechtsgrundlage ist seit dem 1. Januar 2018 Teil 3 des Sozialgesetzbuch Neunten Buchs (SGB IX), in dem „Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)“ enthalten sind (§§ 151-242 SGB IX).

Ziel des Schwerbehindertenrechts ist insbesondere die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe der schwerbehinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft. Fernerhin sollen durch das Schwerbehindertenrecht Benachteiligungen von behinderten Menschen vermieden bzw. ausgeglichen werden.

Regelungsgegenstände im Schwerbehindertenrecht

Im Schwerbehindertenrecht finden sich nähere Bestimmungen beispielsweise

(ml) 2018