Schwerbehindertenausweis
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Schwerbehinderten-Ausweis
Der Schwerbehinderten-Ausweis ist ein Ausweis.
Er ist ein Nachweis für Menschen mit Behinderungen.
Der Nachweis zeigt:
Diese Person hat eine Behinderung.
Die Versorgungs-Verwaltung macht den Ausweis.
Die Versorgungs-Verwaltung sagt:
Diese Person hat einen GdB von mindestens 50.
Der GdB ist eine Zahl.
Die Zahl zeigt:
Wie schwer die Behinderung ist.
Mit dem Schwerbehinderten-Ausweis können Menschen mit Behinderungen
Sachen bekommen.
Zum Beispiel:
- Hilfe von der Sozial-Behörde.
- Geld von der Kranken-Kasse.
Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis: Der Schwerbehindertenausweis wird von der Versorgungsverwaltung ausgestellt, wenn diese im Feststellungsverfahren einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgesetzt hat. Der Ausweis dient zum einen dazu, die Schwerbehinderteneigenschaft gegenüber Behörden, Sozialleistungsträgern sowie ggf. Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern nachzuweisen, und ermöglicht es Menschen mit Behinderungen zum anderen, Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.
Merkzeichen sind bestimmte Buchstaben(kombinationen), die ggf. in den Schwerbehindertenausweis eingetragen werden. Sie geben Auskunft über die Art der Behinderung und ermöglichen die Inanspruchnahme von besonderen Nachteilsausgleichen.
Antragsformulare für einen Schwerbehindertenausweis bekommt man je nach Bundesland direkt bei den Versorgungsverwaltungen, den Bezirksämtern, Städten und Gemeinden bzw. Landratsämtern (teilweise stehen sie auch zum Download im Internet). Ein Antrag muss ausgefüllt und, wenn möglich, mit einer ärztlichen Bescheinigung über die Art der Behinderung versehen sein. In dem Antrag sollten alle Einschränkungen und Beschwerden ausführlich darlegt werden.
Rechtsgrundlagen
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