Schwerbehindertenausweis
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Schwer-Behinderten-Ausweis
Sie können einen Schwer-Behinderten-Ausweis bekommen,
wenn Sie eine Behinderung haben.
Dafür müssen Sie einen Grad der Behinderung von 50 bis 100 haben.
Die Abkürzung dafür ist: GdB.
Und Sie müssen in Deutschland leben.
Oder Sie müssen in Deutschland arbeiten.
So können Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis bekommen:
Sie müssen einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen.
Der Antrag muss in der Regel beim Versorgungs-Amt gestellt werden.
In einigen Bundes-Ländern muss der Antrag
bei anderen Ämtern gestellt werden.
Zum Beispiel beim Sozial-Amt
Das heißt:
Sie müssen ein Formular ausfüllen.
Und Sie müssen eine Bescheinigung von einem Arzt haben.
Wenn Sie eine Behinderung haben,
dann können Sie besondere Hilfen bekommen.
Zum Beispiel:
- bei der Arbeit
- beim Wohnen
- Und in der Freizeit
Diese Hilfen bekommen Sie auch:
Wenn Sie eine Behinderung haben,
aber Sie haben keinen Schwer-Behinderten-Ausweis.
Für manche Sachen brauchen Sie aber einen Schwer-Behinderten-Ausweis.
Mit dem Schwer-Behinderten-Ausweis haben Sie viele Vorteile.
Die Vorteile heißen in Schwerer Sprache:
Nachteils-Ausgleiche.
Menschen mit einem Schwer-Behinderten-Ausweis
bekommen zum Beispiel:
- mehr Urlaubs-Tage
- Oder sie können öffentliche Verkehrs-Mittel kostenlos nutzen
Im Schwer-Behinderten-Ausweis gibt es Merk-Zeichen.
Die Merk-Zeichen zeigen:
Welche Behinderung hat die Person?
Die Person kann dann noch mehr Hilfe bekommen.
Die Merk-Zeichen dienen als Nachweis für besondere Beeinträchtigungen.
Und deshalb als Zeichen für bestimmte Rechte und Hilfen.
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Grad der Behinderung
Eine Behinderung kann verschieden schwer sein.
Wie schwer eine Behinderung ist,
bestimmt das Versorgungs-Amt.
Dort sagt man: Grad der Behinderung
Die Abkürzung dafür ist: GdB
Für den Grad der Behinderung benutzt man Zahlen:
20 bedeutet: eine leichte Behinderung
100 bedeutet: eine schwere Behinderung
Diese Grade der Behinderung gibt es:
20, 30, 40, 50, 60, 70, 80, 90, 100
Menschen mit Beeinträchtigungen und einem GdB ab 30
haben eine anerkannte Behinderung.
Menschen mit Beeinträchtigung und einem GdB zwischen 50 bis 100
haben eine anerkannte Schwer-Behinderung.
Menschen mit einer anerkannten Schwer-Behinderung
bekommen dann einen Schwer-Behinderten-Ausweis.
Menschen mit einem Schwer-Behinderten-Ausweis
bekommen besondere Leistungen.
Merk-Zeichen
Manchmal stehen im Schwer-Behinderten-Ausweis
verschiedene Buchstaben.
Die Buchstaben heißen Merk-Zeichen.
Bei jedem Menschen stehen andere Buchstaben.
Zum Beispiel:
Das Merk-Zeichen B
Das Zeichen B bedeutet:
Sie brauchen eine Begleit-Person.
Das heißt: Sie brauchen immer eine Person als Hilfe.
Zum Beispiel:
- Weil Sie gelähmt sind
- Weil Sie beide Hände nicht nutzen können
- Weil Sie blind oder stark seh-behindert sind
- Weil Sie geistig behindert sind
- Weil Sie stark schwer-hörig oder taub sind
- Wenn in Ihrem Ausweis das Zeichen B steht:
Dann können Sie:
- Kostenlos eine Begleit-Person mitnehmen
- Ihre Begleit-Person fährt kostenlos mit Bus und Bahn
- Ihre Begleit-Person zahlt weniger Eintritt
Ein Schwerbehindertenausweis ist ein amtliches Dokument, das in Deutschland an Menschen mit Behinderungen ausgegeben wird, die in ihrem alltäglichen Leben behinderungsbedingt vor besonderen Herausforderungen stehen.
Der Ausweis wird von der Versorgungsverwaltung ausgestellt, wenn diese im Feststellungsverfahren einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ermittelt hat.
Der Ausweis dient dazu, die Schwerbehinderteneigenschaft gegenüber Behörden, Sozialleistungsträgern sowie ggf. Arbeitgebenden nachzuweisen und dazu, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern und die finanzielle Belastung zu verringern.
Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Merkzeichen sind bestimmte Buchstaben(kombinationen), die ggf. in den Schwerbehindertenausweis eingetragen werden. Sie geben Auskunft über die Art der Behinderung und ermöglichen die Inanspruchnahme von besonderen Nachteilsausgleichen.
Beantragung des Schwerbehindertenausweises
Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss schriftlich ein „Antrag auf Feststellung einer Behinderung“ beim Versorgungsverwaltung der jeweils zuständigen Kommune gestellt werden. Das Antragsformular wird in Stadt- und Kreisverwaltungen, Sozialverbänden und den Vertretungen für Menschen mit (Schwer)behinderungen in Betrieben ausgehändigt oder kann alternativ auch online gestellt werden (zu den Antragsformularen, siehe unten).
Der Antrag setzt sich aus dem Formular und aus relevanten medizinischen Unterlagen bzw. einer ärztlichen Bescheinigung über die Art der Beeinträchtigungen zusammen. Benötigt wird außerdem ein aktuelles Lichtbild für den fertigen Schwerbehindertenausweis.
Schwerbehindertenausweis als Plastikkarte im Scheckkartenformat
In Deutschland wurde ab dem 1. Januar 2013 der Schwerbehindertenausweis als Plastikkarte im Scheckkartenformat eingeführt, um den alten Ausweis im Papierformat schrittweise zu ersetzen. Ab diesem Zeitpunkt konnten die Bundesländer den neuen Ausweis ausstellen.
- Seit dem 1. Januar 2015 werden bundesweit nur noch die neuen Ausweise im Kartenformat ausgestellt.
- Bereits ausgestellte Papierausweise haben ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum behalten, ein sofortiger Umtausch war nicht verpflichtend.
- Der Karten-Ausweis entspricht dem internationalen ID-1-Format, enthält Angaben auch in englischer Sprache und ist für blinde Menschen mit dem Code „sch-b-a“ in Brailleschrift versehen.
Wer seinen Schwerbehindertenausweis bereits vor dem Jahr 2013 erworben hat und den Ausweis im Papierformat gerne in einen neuen im Scheckkartenformat umtauschen möchte, kann dies formlos über das zuständige Versorgungsamt beantragen. Dafür benötigt werden ein aktuelles Passbild, der vollständige Name und das Geburtsdatum. Der Ausweis wird dann direkt per Post an die Antragstellerin oder den Antragsteller geschickt. Die alten Ausweise werden gleichzeitig zurückgefordert. Diese können ganz einfach per Post an das Versorgungsamt zurückgesendet werden.
Rechtsgrundlagen
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Externe Links
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Antrag auf Schwerbehinderung (beschreibbares Antragsformular)
nrw.vdk.de, PDF | 1,5 MB -
Tabelle GDB-abhängige Nachteilsausgleiche 2025
betanet.de, PDF | 87 KB -
Tabelle merkzeichenabhängige Nachteilsausgleiche 2025
betanet.de, PDF | 86 KB
Antragsformulare beim Bundesportal „Verwaltung digital“
Das Bundesportal bezeichnet sich selbst als „Amt für alles“. Mithilfe der Stichwortsuche oder Themen nach Lebenslagen gelangen Sie schnell zur zuständigen Behörde und den gesuchten Antragsformularen. Geben Sie in dem Suchfeld auf der Startseite ein Stichwort ein, zum Beispiel: „Schwerbehindertenausweis“. Manche Formulare können Sie direkt auf dem Bundesportal ausfüllen. Andere Formulare erreichen Sie per Link auf Webseiten anderer Behörden.