Schwerbehindertenausweis
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Schwerbehinderten-Ausweis
Sie können einen Schwerbehinderten-Ausweis bekommen,
wenn Sie eine Behinderung haben.
Dafür müssen Sie einen Grad der Behinderung von 50 bis 100 haben.
Die Abkürzung dafür ist: GdB.
Und Sie müssen in Deutschland leben.
Oder Sie müssen in Deutschland arbeiten.
So können Sie einen Schwerbehinderten-Ausweis bekommen:
Sie müssen einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen.
Der Antrag muss in der Regel beim Versorgungs-Amt gestellt werden.
In einigen Bundes-Ländern muss der Antrag
bei anderen Ämtern gestellt werden.
Zum Beispiel beim Sozial-Amt
Das heißt:
Sie müssen ein Formular ausfüllen.
Und Sie müssen eine Bescheinigung von einem Arzt haben.
Wenn Sie eine Behinderung haben,
dann können Sie besondere Hilfen bekommen.
Zum Beispiel:
- bei der Arbeit
- beim Wohnen
- Und in der Freizeit
Diese Hilfen bekommen Sie auch:
Wenn Sie eine Behinderung haben,
aber Sie haben keinen Schwer-Behinderten-Ausweis.
Für manche Sachen brauchen Sie aber einen Schwer-Behinderten-Ausweis.
Mit dem Schwer-Behinderten-Ausweis haben Sie viele Vorteile.
Die Vorteile heißen in Schwerer Sprache:
Nachteils-Ausgleiche.
Menschen mit einem Schwerbehinderten-Ausweis
bekommen zum Beispiel:
- mehr Urlaubs-Tage
- Oder sie können öffentliche Verkehrs-Mittel kostenlos nutzen
Im Schwerbehinderten-Ausweis gibt es Merk-Zeichen.
Die Merk-Zeichen zeigen:
Welche Behinderung hat die Person?
Die Person kann dann noch mehr Hilfe bekommen.
Die Merk-Zeichen dienen als Nachweis für besondere Beeinträchtigungen.
Und deshalb als Zeichen für bestimmte Rechte und Hilfen.
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Grad der Behinderung
Eine Behinderung kann verschieden schwer sein.
Wie schwer eine Behinderung ist,
bestimmt das Versorgungs-Amt.
Dort sagt man: Grad der Behinderung
Die Abkürzung dafür ist: GdB
Für den Grad der Behinderung benutzt man Zahlen:
20 bedeutet: eine leichte Behinderung
100 bedeutet: eine schwere Behinderung
Diese Grade der Behinderung gibt es:
20, 30, 40, 50, 60, 70, 80, 90, 100
Menschen mit Beeinträchtigungen und einem GdB ab 30
haben eine anerkannte Behinderung.
Menschen mit Beeinträchtigung und einem GdB zwischen 50 bis 100
haben eine anerkannte Schwer-Behinderung.
Menschen mit einer anerkannten Schwer-Behinderung
bekommen dann einen Schwerbehinderten-Ausweis.
Menschen mit einem Schwerbehinderten-Ausweis
bekommen besondere Leistungen.
Merk-Zeichen
Manchmal stehen im Schwerbehinderten-Ausweis
verschiedene Buchstaben.
Die Buchstaben heißen Merk-Zeichen.
Bei jedem Menschen stehen andere Buchstaben.
Zum Beispiel:
Das Merk-Zeichen B
Das Zeichen B bedeutet:
Sie brauchen eine Begleit-Person.
Das heißt: Sie brauchen immer eine Person als Hilfe.
Zum Beispiel:
- Weil Sie gelähmt sind
- Weil Sie beide Hände nicht nutzen können
- Weil Sie blind oder stark seh-behindert sind
- Weil Sie geistig behindert sind
- Weil Sie stark schwerhörig oder taub sind
- Wenn in Ihrem Ausweis das Zeichen B steht:
Dann können Sie:
- Kostenlos eine Begleit-Person mitnehmen
- Ihre Begleit-Person fährt kostenlos mit Bus und Bahn
- Ihre Begleit-Person zahlt weniger Eintritt
Ein Schwerbehindertenausweis ist ein amtliches Dokument, das in Deutschland an Menschen mit Behinderungen ausgegeben wird, die in ihrem alltäglichen Leben behinderungsbedingt vor besonderen Herausforderungen stehen.
Der Ausweis wird von der Versorgungsverwaltung ausgestellt, wenn diese im Feststellungsverfahren einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ermittelt hat.
Der Ausweis dient dazu, die Schwerbehinderteneigenschaft gegenüber Behörden, Sozialleistungsträgern sowie ggf. Arbeitgebenden nachzuweisen und dazu, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern und die finanzielle Belastung zu verringern.
Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Merkzeichen sind bestimmte Buchstaben(kombinationen), die ggf. in den Schwerbehindertenausweis eingetragen werden. Sie geben Auskunft über die Art der Behinderung und ermöglichen die Inanspruchnahme von besonderen Nachteilsausgleichen.
Beantragung des Schwerbehindertenausweises
Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss schriftlich ein „Antrag auf Feststellung einer Behinderung“ beim Versorgungsverwaltung der jeweils zuständigen Kommune gestellt werden. Das Antragsformular wird in Stadt- und Kreisverwaltungen, Sozialverbänden und den Vertretungen für Menschen mit (Schwer)behinderungen in Betrieben ausgehändigt oder kann alternativ auch online gestellt werden (zu den Antragsformularen, siehe unten).
Der Antrag setzt sich aus dem Formular und aus relevanten medizinischen Unterlagen bzw. einer ärztlichen Bescheinigung über die Art der Beeinträchtigungen zusammen. Benötigt wird außerdem ein aktuelles Lichtbild für den fertigen Schwerbehindertenausweis.
Rechtsgrundlagen
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