Schichtarbeit
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Schicht-Arbeit
Schicht-Arbeit heißt:
Man arbeitet zu verschiedenen Zeiten am Tag.
Die Arbeits-Zeiten können immer gleich sein.
Oder die Arbeits-Zeiten können sich ändern.
In manchen Betrieben wird zum Beispiel:
- 16 Stunden am Tag
- Oder 24 Stunden am Tag
gearbeitet.
Deshalb müssen die Arbeit-Nehmer zu verschiedenen Zeiten arbeiten.
Man unterscheidet zwischen
- permanenten Schichten
- Und Wechsel-Schichten
Ein anderes Wort für permanent ist: dauerhaft
Permanente Schichten sind immer gleich.
Die Arbeit-Nehmer arbeiten immer zur gleichen Zeit.
Sie arbeiten nur
- in der Früh-Schicht
- in der Spät-Schicht
- in der Nacht-Schicht
- Oder in einer geteilten Schicht mit festen Arbeits-Zeiten
Bei der Wechsel-Schicht arbeiten die Menschen abwechselnd
- in der Früh-Schicht
- in der Spät-Schicht
- Und in der Nacht-Schicht
In großen Betrieben arbeiten die Menschen oft in einem Drei-Schicht-System.
Zum Beispiel:
- In der 1. Woche müssen sie von 6 Uhr am Morgen bis 14 Uhr am Mittag arbeiten.
Das ist die Früh-Schicht. - In der 2. Woche müssen sie von 14 Uhr am Mittag bis 22 Uhr am Abend arbeiten.
Das ist die Spät-Schicht. - Und in der 3. Woche müssen sie von 22 Uhr am Abend bis 6 Uhr am Morgen arbeiten.
Das ist die Nacht-Schicht.
Es gibt auch Betriebe ohne Nacht-Schicht
Und es gibt auch Betriebe,
bei denen am Wochenende gearbeitet wird.
Im Arbeits-Zeit-Gesetz stehen die Regeln zur Schicht-Arbeit.
Nacht-Arbeit ist Arbeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens.
Es ist Nacht-Arbeit,
wenn man länger als 2 Stunden in dieser Zeit arbeitet.
Manche Auszubildende sind unter 18 Jahren.
Diese Auszubildenden dürfen nur unter bestimmten Bedingungen
Schicht-Arbeit machen.
Sie brauchen besonderen Schutz.
Es gibt ein Gesetz für die Arbeit von Jugendlichen.
Das Gesetz heißt: Jugend-Arbeits-Schutz-Gesetz
In dem Gesetz steht:
- Wann dürfen Jugendliche arbeiten?
- Wie lange dürfen Jugendliche arbeiten?
- Was muss bei der Arbeit für Jugendliche beachtet werden?
Jugendliche unter 18 dürfen in der Regel keine Nacht-Arbeit machen.
Das bedeutet: Sie dürfen nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr arbeiten.
Bei der Schicht-Arbeit gibt es eine Ausnahme:
Auszubildende unter 18 Jahren dürfen in einem Schicht-Betrieb
bis 23 Uhr beschäftigt werden.
Bei den Auszubildenden müssen dann zwischen Feier-Abend
Und Arbeits-Beginn am nächsten Tag
in jedem Fall 12 freie Stunden liegen.
Das bedeutet:
Die Auszubildenden dürfen am nächsten Tag nicht schon vor 9 Uhr
in der Beruf-Schule Unterricht haben.
Die Schicht-Zeit sind Arbeits-Zeit und Pausen.
Die Schicht-Zeit darf nicht länger als 10 Stunden nicht sein.
Schicht-Arbeit ist nicht gut für die Gesundheit.
Zum Beispiel:
- Man schläft zu anderen Zeiten
- Man isst zu anderen Zeiten
- Man kann weniger mit der Familie und Freunden machen
- Man kann weniger zu Veranstaltungen gehen
Arbeit-Geber können Schicht-Arbeit anordnen.
Das heißt:
Die Mitarbeiter müssen dann in Schichten arbeiten.
Das ist ein Recht von den Arbeit-Gebern.
Das Recht heißt: Direktions-Recht.
Aber der Betriebs-Rat darf mitbestimmen.
Menschen mit einer Schwer-Behinderung müssen manchmal
nicht in Schichten arbeiten.
Das gilt aber nur in bestimmten Fällen.
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Arbeits-Zeit-Gesetz
Das Arbeits-Zeit-Gesetz schützt die Gesundheit von Beschäftigten
in Deutschland.
Das kurze Wort für Arbeits-Zeit-Gesetz ist: ArbZG
Das ArbZG
- begrenzt die Arbeits-Zeit
- regelt Pausen
- Und Ruhe-Zeiten
Betriebs-Rat
Der Betriebs-Rat setzt sich
für die Interessen von den Mitarbeitern im Unternehmen ein.
Der Betriebs-Rat wird von den Mitarbeitern gewählt.
Ein anderes Wort für Betriebs-Rat ist: Arbeit-Nehmer-Vertretung
Jugend-Arbeits-Schutz-Gesetz
Kinder und Jugendliche brauchen besonderen Schutz.
Sie brauchen andere Regeln als Erwachsene.
Vor allem bei der Arbeit:
- Kinder und Jugendliche sollen nicht zu lange arbeiten
- Sie sollen nicht zu früh mit der Arbeit beginnen
- Sie sollen nicht zu schwer arbeiten
- Und sie sollen keine gefährliche Arbeit machen
Deshalb gibt es in Deutschland:
- Die Verordnung für Kinder-Arbeits-Schutz. Das sind Regeln für Kinder von 13 bis 14 Jahren.
- Und es gibt das Gesetz für Jugend-Arbeits-Schutz. Das sind Regeln für Jugendliche von 15 bis 17 Jahren.
Das Gesetz schützt junge Menschen bei der Arbeit.
Jugendliche mit Schul-Pflicht dürfen nicht arbeiten.
Die Schul-Pflicht dauert 9 oder 10 Schul-Jahre.
Aber es gibt Ausnahmen.
Zum Beispiel:
Schüler ab 15 Jahren dürfen in den Schul-Ferien arbeiten.
Der Job darf höchstens 4 Wochen pro Jahr dauern.
Es gibt noch andere Regeln.
Zum Beispiel:
- Jugendliche dürfen erst mit 15 Jahren in einer Firma arbeiten
- Jugendliche unter 15 Jahren dürfen aber eine Ausbildung machen
- Jugendliche dürfen nur zwischen 6 Uhr und 20 Uhr arbeiten
- Jugendliche dürfen nur 40 Stunden in der Woche arbeiten
- Und Jugendliche dürfen nur 8 Stunden am Tag arbeiten
Unter Schichtarbeit versteht man das Arbeiten zu verschiedenen Tageszeiten. Dabei wird grundsätzlich zwischen permanenter und wechselnder Schichtarbeit unterschieden. Zur permanenten Schichtarbeit zählen die Dauerfrühschicht, Dauerspätschicht, Dauernachtschicht oder auch geteilte Schichten zu konstanten Zeiten.
Wechselschichten sind Schichten, die zwischen Früh-, Spät- und Nachtdienst wechseln. Es gibt aber auch Wechselschichtsysteme, bei denen es keinen Nachtdienst und keinen Wochenenddienst gibt. Je größer ein Betrieb ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass dort in einem Drei-Schicht-System gearbeitet wird. Nachtarbeit ist jede Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr, die länger als zwei Stunden dauert.
Rechtliche Regelungen der Schichtarbeit im Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Schichtarbeit bringt zusätzliche physiologische Belastungen für die Beschäftigten mit sich, zum Beispiel durch die zeitlich versetzte Lebensweise im Vergleich zum üblichen Tagesrhythmus der natürlichen Körperfunktionen (Schlafzeit, Zeiten der Nahrungsaufnahme) oder durch Störungen des sozialen Lebens (Beziehungen zu Familie und Freunden, Besuch von Veranstaltungen). Daher ist gemäß Arbeitszeitgesetz die Arbeitszeit der Schicht- und vor allem Nachtarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer nach den gesicherten Erkenntnissen der Ergonomie über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen (vergleiche § 6 Absatz 1 ArbZG).
Anordnung von Schichtarbeit
Die Einführung von Schichtarbeit können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Rahmen ihres Direktionsrechts anordnen. In mitbestimmten Betrieben hat der Betriebsrat allerdings ein umfassendes Mitbestimmungsrecht. Im öffentlichen Dienst unterliegt die Einführung, Ausgestaltung und Änderung der Schichtarbeit ebenfalls der Mitbestimmung.
Schichtarbeit und Schwerbehinderung
Beschäftigte mit Schwerbehinderung sind von Schichtarbeit nicht grundsätzlich befreit oder ausgeschlossen. Im Einzelfall kann jedoch ein Anspruch eines schwerbehinderten Menschen auf eine behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit mit der Maßgabe bestehen, ihn wegen der Besonderheiten der Behinderung von Schichtarbeit ganz oder teilweise auszunehmen (vergleiche § 164 Absatz 4 Nummer 4 SGB IX und dazu BAG, Urteil vom 3.12.2002, 9 AZR 462/01).
Junge Menschen in der Ausbildung und Schichtarbeit
Jugendliche unter 18 dürfen in der Regel keine Nachtarbeit machen, das heißt nicht zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten. Schichtarbeit stellt diesbezüglich eine Ausnahme dar, denn in vielen Berufen wie beispielsweise in der Gastronomie, Alten- und Krankenpflege oder im Sicherheitsdienst wird in Schichtarbeit gearbeitet.
Auszubildende unter 18 Jahren dürfen in einem Schichtbetrieb bis 23 Uhr beschäftigt werden, stehen dabei aber unter dem besonderen Schutz des Gesetzgebers. Im Jugendarbeitsschutzgesetz ist geregelt, wann, wie lange und unter welchen Bedingungen Jugendliche arbeiten dürfen.
So müssen zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn am nächsten Tag in jedem Fall zwölf freie Stunden liegen, und die Jugendlichen dürfen am nächsten Tag nicht schon vor 9 Uhr in der Berufsschule Unterricht haben. Die Schichtzeit (Arbeitszeit und Pausen) darf grundsätzlich zehn Stunden nicht überschreiten.
Besonderheiten bei der Wochenendarbeit von Jugendlichen
An Samstagen und Sonntagen dürfen Jugendliche nur
- in Krankenhäusern, Alten-, Pflege- und Kinderheimen,
- in der Landwirtschaft und Tierhaltung,
- im Familienhaushalt,
- im Gaststätten- und Schaustellergewerbe,
- bei Veranstaltungen wie Konzerten oder Theatervorstellungen,
- beim Sport oder
- im ärztlichen Notdienst beschäftigt werden.
Weitere Ausnahmen, die für Wochenenden und Feiertage gelten, sowie die Regelungen für den Freizeitausgleich stehen in den Paragrafen 16 bis 18 des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Rechtsgrundlagen
-
Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen
Gesetze -
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
gesetze-im-internet.de