Sachleistung
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Sach-Leistung
Menschen mit Behinderungen brauchen dabei oft Unterstützung:
Zum Beispiel:
- bei der Arbeit
- bei der Ausbildung
- Oder beim Wohnen
Das heißt:
Sie brauchen Leistungen für Reha und zur Teilhabe.
Sie stellen dazu einen Antrag auf diese Leistungen.
Die Leistungen für die Reha und zur Teilhabe bezahlen verschiedene Ämter.
Diese Ämter nennt man Reha-Träger.
Zum Beispiel:
- die Bundes-Agentur für Arbeit
- die Kranken-Versicherung
- die Unfall-Versicherung
- Oder die Renten-Versicherung
Die Reha-Träger geben Leistungen.
Man unterscheidet zwischen:
- Sach-Leistungen
- Und Geld-Leistungen
Manche Sach-Leistungen kosten Geld.
Die Reha-Träger bezahlen das Geld.
Dann müssen die Menschen nicht selbst Geld bezahlen.
Sach-Leistungen sind zum Beispiel:
- ärztliche Behandlungen
- Medikamente
- Hilfs-Mittel für den Arbeits-Platz
- Weiterbildungen
- Oder Umschulungen
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Agentur für Arbeit / Bundes-Agentur für Arbeit
Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft Menschen,
die eine Arbeit suchen.
Und sie hilft Menschen,
damit sie ihre Arbeit behalten können.
Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft auch Arbeit-Gebern.
Zur Bundes-Agentur für Arbeit gehören alle
Agenturen für Arbeit in Deutschland.
Die Agentur für Arbeit in Ihrer Stadt ist für Sie zuständig.
Oder eine Agentur für Arbeit in Ihrer Nähe.
Kranken-Versicherung
Die Kranken-Versicherung ist ein Teil
von der Sozial-Versicherung in Deutschland.
Die Sozial-Versicherung hilft den Menschen.
Die versicherten Menschen bekommen im Ernst-Fall schnelle Hilfe.
Die Aufgaben von der Kranken-Versicherung sind:
- dass die Menschen gesund bleiben
- dass die Menschen wieder gesund werden
- Oder dass es den Menschen wieder besser geht.
In Deutschland müssen alle Menschen
in einer Kranken-Versicherung sein.
Ein anderes Wort dafür ist: Kranken-Kasse
Das steht in dem Sozial-Gesetz-Buch 5.
Die Kranken-Kasse bezahlt zum Beispiel:
- die Behandlung beim Arzt
- die Behandlung im Kranken-Haus
- Medikamente
- Oder Hilfs-Mittel für Menschen mit Behinderungen
Menschen bekommen Kranken-Geld von der Kranken-Kasse:
- wenn sie lange krank sind
- Und sie deshalb nicht arbeiten können
Reha
Reha ist das kurze Wort für Rehabilitation.
Rehabilitation bedeutet: Wieder-Herstellung
Man unterscheidet zwischen:
- beruflicher Reha
- Und medizinischer Reha
Berufliche Reha bedeutet zum Beispiel:
Frau Müller war lange krank.
Jetzt will Frau Müller wieder arbeiten gehen.
Damit das klappt, muss sie eine Weiter-Bildung machen.
Nach der erfolg-reichen Weiter-Bildung
kann sie bei ihrem alten Arbeit-Geber weiter arbeiten.
Medizinische Reha bedeutet:
Herr Schmitz hatte einen Auto-Unfall
Und wurde schwer verletzt.
Nach dem Kranken-Haus soll Herr Schmitz
Kranken-Gymnastik machen.
Damit er wieder so laufen kann wie früher.
Renten-Versicherung
Die Renten-Versicherung ist ein Teil
von der Sozial-Versicherung in Deutschland.
Zur Sozial-Versicherung gehören
- die Renten-Versicherung
- die Kranken-Versicherung
- die Pflege-Versicherung
- die Arbeitslosen-Versicherung
- Und die Unfall-Versicherung
Die Renten-Versicherung hilft den versicherten Personen:
Wenn sie wegen Krankheit
Oder einer Behinderung nicht mehr voll arbeiten können.
Oder gar nicht mehr arbeiten können.
Das nennt man Minderung der Erwerbs-Fähigkeit.
Oder Erwerbs-Minderung.
Dann bezahlt die Renten-Versicherung Leistungen zur Rehabilitation.
Und Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.
Wenn sie alt sind und nicht mehr arbeiten müssen.
Statt Arbeits-Lohn bekommen sie dann Rente.
Dann bezahlt die Renten-Versicherung die Rente.
Und Geld für die Kranken-Versicherung der Rentner.
Wenn der Ehe-Mann oder die Ehe-Frau gestorben ist.
Oder wenn der Vater oder die Mutter gestorben ist.
Dann bezahlt die Renten Versicherung Geld an die Hinterbliebenen.
Die Rente nennt man Hinterbliebenen-Rente.
Zu den Aufgaben der Renten-Versicherung gehört auch:
Die Beratung
- von versicherten Personen
- von Rentnern
- Und von Arbeit-Gebern
Unfall-Versicherung
Die gesetzliche Unfall-Versicherung
gehört zur deutschen Sozial-Versicherung.
Die Sozial-Versicherung ist für alle Menschen in Deutschland.
Zur deutschen Sozial-Versicherung gehören auch:
- Die Arbeitslosen-Versicherung
- Die gesetzliche Kranken-Versicherung
- Die Pflege-Versicherung
- Und die Deutsche Renten-Versicherung
Jeder Mensch in Deutschland soll gut leben können.
Auch wenn er krank ist.
Oder arbeitslos.
Die Sozial-Versicherung hilft den Menschen.
Die versicherten Menschen bekommen im Ernst-Fall finanzielle Unterstützung
Und schnelle Hilfe.
Die gesetzliche Unfall-Versicherung kümmert sich um die Menschen,
- wenn sie einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben
- Oder einen Unfall bei der Arbeit haben
- Oder eine Berufs-Krankheit haben
Die Berufs-Genossenschaften und die Unfall-Kassen
sind die Träger der gesetzlichen Unfall-Versicherung.
Das bedeutet:
Sie machen die Verwaltung und sie bezahlen Geld.
Sie kümmern sich um die Menschen,
- wenn sie einen Unfall bei der Arbeit haben
- Oder einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben
- Oder in der Schule oder im Kinder-Garten
- Oder wenn Menschen durch die Arbeit krank werden
Eine Berufs-Genossenschaft ist eine gesetzliche Unfall-Versicherung.
Dort sind alle Arbeit-Nehmer versichert.
Eine Unfall-Kasse ist auch eine gesetzliche Unfall-Versicherung.
Die Unfall-Kasse ist aber vor allem für Arbeit-Nehmer,
die im öffentlichen Dienst arbeiten.
Öffentlicher Dienst bedeutet:
Die Arbeit-Nehmer arbeiten für den Staat oder ein Bundes-Land.
Zum Beispiel:
- In einer Schule
- In einem Kranken-Haus
- Oder bei der Müll-Abfuhr
Diese Personen sind ebenfalls bei einer Unfall-Kasse versichert:
- Kinder in Kinder-Tageseinrichtungen
- Schülerinnen und Schüler
- Studentinnen und Studenten
- Oder auch wenn jemand im Ehren-Amt arbeitet
Ehren-Amt bedeutet:
Jemand macht die Arbeit freiwillig
Und bekommt kein Geld.
Er arbeitet ehren-amtlich.
Bei den Leistungen der Rehabilitationsträger (Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung, Krankenkasse, Sozialleistungsträger/Eingliederungshilfeträger, Integrationsämter, Jugendhilfe, Unfallversicherung etc.) unterscheidet man Sachleistungen von Geldleistungen
Erbingen Leistungsträger eine Sachleistung, so stellen sie den Leistungsberechtigten (im Unterschied zur Geldleistung) Einrichtungen, Sachen oder entgeltliche Dienstleistungen zur Verfügung, indem sie die Kosten unmittelbar übernehmen und so die Leistungsberechtigten von der Zahlungsverpflichtung freistellen.
Beispiele für Sachleistungen sind die ärztliche Heilbehandlung, die Bereitstellung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln oder Umschulungen, Weiterbildungen, Unterstützte Beschäftigung etc.