Ruhepause
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Jugendliche in der Ausbildung haben besondere Regeln für Pausen.
Das steht im Gesetz.
Das gilt auch für Jugendliche, die arbeiten.
Sie dürfen jeden Tag nur 8 Stunden arbeiten.
Und Sie dürfen jede Woche nur 40 Stunden arbeiten.
Sie sind über 18 Jahre alt?
Und Sie machen eine Ausbildung?
Dann haben Sie ein Recht auf Pause.
Sie arbeiten 6 bis 9 Stunden?
Dann haben Sie ein Recht auf mindestens 30 Minuten Pause.
Sie sind unter 18 Jahren?
Und Sie machen eine Ausbildung?
Dann haben Sie ein Recht auf mindestens eine Stunde Pause pro Tag.
Jugendliche haben ein Recht auf Freizeit.
Die Jugendlichen müssen jeden Tag mindestens 12 Stunden Freizeit haben.
Die Freizeit muss nach der Arbeit sein.
Es gibt Ausnahmen und Regeln für die Schicht-Arbeit.
Die Ausnahmen und Regeln stehen im Jugend-Arbeits-Schutz-Gesetz.
Für junge Menschen gelten in Ausbildung- und Arbeitsverhältnissen besondere Regelungen für die Einhaltung von Ruhepausen. In der Regel dürfen Jugendliche täglich nicht mehr als acht Stunden, wöchentlich nicht mehr als 40 Stunden und nicht öfter als fünf Tage hintereinander beschäftigt werden. Dabei haben sie ein gesetzliches Recht auf Pausen während der Arbeitszeit.
Auszubildende über 18, die sechs bis neun Stunden arbeiten, haben Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Diese Pause kann aufgeteilt werden, wobei eine der Pausen aber mindestens 15 Minuten betragen und spätestens nach 6 Stunden eingelegt werden muss. Auszubildende unter 18 haben Anspruch auf mindestens eine Stunde Pause pro Ausbildungstag.
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit haben Jugendliche Anspruch auf eine ununterbrochene Freizeit von mindestens zwölf Stunden. Ausnahmen zu diesen Grundsätzen und zur Regelung bei Schichtarbeit sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geregelt.