Rehabilitationsträger

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Rehabilitations-Träger

Menschen mit Behinderungen brauchen oft Unterstützung.

Zum Beispiel:

  • in der Schule
  • wenn sie eine Ausbildung machen wollen
  • bei der Arbeit
  • in der Freizeit
  • Oder beim Wohnen

Das heißt:

Sie brauchen Leistungen zur Teilhabe.

Damit sie ein selbstständiges Leben führen können.

Es gibt verschiedene Leistungen zur Teilhabe.

Zum Beispiel:

  • Medizinische Leistungen
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben
  • Oder Leistungen zur sozialen Teilhabe

Man sagt in Schwerer Sprache dazu:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur beruflichen Rehabilitation
  • Und Leistungen zur sozialen Rehabilitation

Das kurze Wort für Rehabilitation heißt: Reha


Wenn Sie eine Reha-Maßnahme 

Oder eine Leistung zur Teilhabe benötigen,

müssen Sie dazu einen Antrag auf diese Leistungen stellen.

 

Die Hilfen und Leistungen für die Reha und Teilhabe

bezahlen verschiedene Ämter.

Diese Ämter sind die Rehabilitations-Träger.

Man sagt auch kurz: die Reha-Träger

Es gibt verschiedene Reha-Träger.

Jeder Reha-Träger ist

für einen bestimmten Bereich von der Reha zuständig.

Sie informieren und beraten Menschen mit Krankheiten

Oder Behinderungen über mögliche Reha-Maßnahmen

Und sie bezahlen die Kosten, 

wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.


Zu den wichtigsten Reha-Trägern zählen

1. Die Bundes-Agentur für Arbeit

Dort gibt es Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.

Das sind Hilfen für Menschen mit Behinderungen.

Damit sie eine Ausbildung oder Arbeit bekommen.

Damit sie ihre Arbeit gut machen können.

Und damit sie keine Nachteile am Arbeits-Platz haben.

Die Agenturen für Arbeit bezahlen zum Beispiel:

  • Hilfs-Mittel am Arbeits-Platz
  • Oder eine Weiterbildung für den Beruf


2. Die gesetzliche Kranken-Versicherung

Dazu gehören verschiedene Kranken-Kassen.

Dort kann man medizinische Hilfen beantragen:

  • Damit man keine Behinderung bekommt
  • Damit man besser mit einer Behinderung leben kann
  • Und damit die Behinderung nicht schlimmer wird oder weg-geht

Die Kranken-Kassen geben Geld für medizinische Hilfen.

Zum Beispiel:

  • für Kranken-Gymnastik
  • für Hilfs-Mittel
  • für eine Kur
  • Oder für Reha-Sport


3. Die gesetzliche Renten-Versicherung

Dort bekommt man Hilfen:

  • Damit man eine Arbeit weiter gut machen kann
  • Oder damit man eine neue Arbeit bekommt

Die Renten-Versicherung gibt Geld für medizinische Hilfen

Und berufliche Hilfen.

Zum Beispiel:

  • für einen Kur nach einer Krankheit
  • für eine Umschulung in einem anderen Beruf
  • Oder für eine Assistenz am Arbeits-Platz. Eine Assistenz am Arbeits-Platz ist eine Person. Sie hilft bei der Arbeit.

 

4. Die gesetzliche Unfall-Versicherung

Dort kann man Hilfen beantragen:

  • Wenn man einen Arbeits-Unfall hatte
  • Wenn man einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit hatte
  • Oder wenn man eine Berufs-Krankheit hat


5. Die Träger von der Eingliederungs-Hilfe

Dort bekommen Menschen mit Behinderungen

Hilfen für ein selbst-bestimmtes Leben.

Dazu zählen:

  • Medizinische Hilfen
  • Hilfen zur Teilhabe am Arbeits-Leben
  • Hilfen zur Teilhabe an Bildung
  • Und Hilfen zur sozialen Teilhabe


6. Die Träger von der Jugend-Hilfe

Dort bekommen

  • Kinder
  • Jugendliche
  • Und junge Erwachsene

mit seelischen Behinderungen

Hilfen für bessere Lebens-Bedingungen.

Die Kinder und Jugendlichen werden 

bei ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung unterstützt.

Wenn kein anderer Reha-Träger Geld gibt,

dann helfen die Jugend-Ämter:

Die Jugend-Ämter geben zum Beispiel Geld:

  • für die Früh-Förderung von Kindern, wenn sie manche Sachen nicht so gut können
  • für die Betreuung von Kindern, wenn die Eltern krank sind und sich nicht um die Kinder kümmern können
  • für psychologische Hilfen für Jugendliche, damit sie über ihre Probleme sprechen können


7. Die Träger von der sozialen Entschädigung

Soziale Entschädigung gibt es bei einem Gesundheits-Schaden.

Diese Menschen bekommen von Deutschland Hilfen und Leistungen

wenn Sie zum Beispiel

  • das Opfer von einer Gewalt-Tat wurden
  • von einer Impfung krank geworden sind
  • Oder beim Zivil-Dienst verletzt wurden

 

Welcher Reha-Träger ist zuständig?

Das muss man für jede Person einzeln prüfen.

Das hängt von verschiedenen Sachen ab.


Alle Reha-Träger müssen Ansprech-Stellen haben.

Bei diesen Stellen können Sie Infos

über mögliche Reha-Maßnahmen bekommen.

Und Sie können sich dort beraten lassen.

 

Hier werden Schwere Wörter erklärt:

Agentur für Arbeit / Bundes-Agentur für Arbeit

Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft Menschen,

die eine Arbeit suchen.

Und sie hilft Menschen,

damit sie ihre Arbeit behalten können.


Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft auch Arbeit-Gebern.

Zur Bundes-Agentur für Arbeit gehören alle

Agenturen für Arbeit in Deutschland.

Die Agentur für Arbeit in ihrer Stadt ist für Sie zuständig.

Oder eine Agentur für Arbeit in ihrer Nähe.

 

Eingliederungs-Hilfe

Eingliederungs-Hilfe ist eine Hilfe 

für Menschen mit Behinderungen.

Damit sie gut in dieser Gesellschaft leben können.

Und bei vielen Sachen mit-machen können.

 

Seit dem 1. Januar 2020 sind diese Hilfen

nicht mehr Teil von der Sozial-Hilfe.

Sie gehören jetzt zum Rehabilitations- und Teilhabe-Recht.

Das sind die Regeln für Hilfen zur besseren Teilhabe.

Die Regeln für die Eingliederungs-Hilfe

stehen im 9. Sozial-Gesetz-Buch.

Sie stehen im 2. Teil.

Man findet sie unter dieser Überschrift:

Besondere Leistungen zur selbstbestimmten

Lebensführung für Menschen mit Behinderungen.

Das bedeutet:

Hilfen für ein selbst-bestimmtes Leben von

Menschen mit Behinderungen.

 

Leistungen zur sozialen Rehabilitation / Leistungen zur sozialen Teilhabe

Das sind Leistungen für:

  • Das Wohnen
  • Die Freizeit
  • Die Familie
  • Die Mobilität - Zum Beispiel: Der Fahr-Dienst ist eine Leistung zur sozialen Teilhabe.


Kranken-Versicherung

Die Kranken-Versicherung ist ein Teil

von der Sozial-Versicherung in Deutschland.

Die Sozial-Versicherung hilft den Menschen.

Die versicherten Menschen bekommen im Ernst-Fall schnelle Hilfe.

Die Aufgaben von der Kranken-Versicherung sind:

  • dass die Menschen gesund bleiben
  • dass die Menschen wieder gesund werden
  • Oder dass es den Menschen wieder besser geht

In Deutschland müssen alle Menschen

in einer Kranken-Versicherung sein.

Ein anderes Wort dafür ist: Kranken-Kasse

Das steht in dem Sozial-Gesetz-Buch 5.

Die Kranken-Kasse bezahlt zum Beispiel:

  • die Behandlung beim Arzt
  • die Behandlung im Kranken-Haus
  • Medikamente
  • Oder Hilfs-Mittel für Menschen mit Behinderungen

Menschen bekommen Kranken-Geld von der Kranken-Kasse:

  • wenn sie lange krank sind
  • Und sie deshalb nicht arbeiten können

 

Rehabilitation

Reha ist das kurze Wort für Rehabilitation.

Ein anderes Wort für Rehabilitation ist: Wieder-Herstellung

Man unterscheidet zwischen:

  • beruflicher Reha
  • Und medizinischer Reha

 
Berufliche Reha bedeutet zum Beispiel:

Frau Müller war lange krank.

Jetzt will Frau Müller wieder arbeiten gehen.

Damit das klappt, muss sie eine Weiter-Bildung machen.

Nach der erfolg-reichen Weiter-Bildung

kann sie bei ihrem alten Arbeit-Geber weiter arbeiten.

 

Medizinische Reha bedeutet:

Herr Schmitz hatte einen Auto-Unfall

Und wurde schwer verletzt.

Nach dem Kranken-Haus soll Herr Schmitz

Kranken-Gymnastik machen.

Damit er wieder so laufen kann wie früher.

 

Renten-Versicherung

Die Renten-Versicherung ist ein Teil

von der Sozial-Versicherung in Deutschland.

Zur Sozial-Versicherung gehören

  • die Renten-Versicherung
  • die Kranken-Versicherung
  • die Pflege-Versicherung
  • die Arbeitslosen-Versicherung
  • Und die Unfall-Versicherung

Die Renten-Versicherung hilft den versicherten Personen:

Wenn sie wegen Krankheit

Oder einer Behinderung nicht mehr voll arbeiten können.

Oder gar nicht mehr arbeiten können.

Das nennt man Minderung der Erwerbs-Fähigkeit.

Oder Erwerbs-Minderung.

Dann bezahlt die Renten-Versicherung Leistungen zur Rehabilitation.

Und Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.

 

Wenn sie alt sind und nicht mehr arbeiten müssen.

Statt Arbeits-Lohn bekommen sie dann Rente.

Dann bezahlt die Renten-Versicherung die Rente.

Und Geld für die Kranken-Versicherung der Rentner.

 

Wenn der Ehe-Mann oder die Ehe-Frau gestorben ist.

Oder wenn der Vater oder die Mutter gestorben ist.

Dann bezahlt die Renten Versicherung Geld an die Hinterbliebenen.

Die Rente nennt man Hinterbliebenen-Rente.

 

Zu den Aufgaben der Renten-Versicherung gehört auch:

Die Beratung

  • von versicherten Personen
  • von Rentnern
  • Und von Arbeit-Gebern


Soziale Entschädigung

Soziale Entschädigung bedeutet:

Deutschland sorgt für die Opfer von einer Gewalt-Tat.

Die Opfer wurden bei der Gewalt-Tat schwer verletzt.

Die Gewalt-Tat hat Folgen für die Gesundheit.

Die Opfer haben deshalb große Nachteile im Leben.

Deshalb bekommen die Opfer Hilfe vom Staat.

 

Seit dem 1. Januar 2024 gibt es ein neues Gesetz

zum Sozialen Entschädigungs-Recht.

Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 14.

Die Abkürzung für das Gesetz ist SGB 14.

 

Unfall-Versicherung

Die gesetzliche Unfall-Versicherung

gehört zur deutschen Sozial-Versicherung.

Die Sozial-Versicherung ist für alle Menschen in Deutschland.

Zur deutschen Sozial-Versicherung gehören auch:

  • Die Arbeitslosen-Versicherung
  • Die gesetzliche Kranken-Versicherung
  • Die Pflege-Versicherung
  • Und die Deutsche Renten-Versicherung

Jeder Mensch in Deutschland soll gut leben können.

Auch wenn er krank ist.

Oder arbeitslos.

Die Sozial-Versicherung hilft den Menschen.

Die versicherten Menschen bekommen im Ernst-Fall finanzielle Unterstützung

Und schnelle Hilfe.

 

Die gesetzliche Unfall-Versicherung kümmert sich um die Menschen,

  • wenn sie einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben
  • Oder einen Unfall bei der Arbeit haben
  • Oder eine Berufs-Krankheit haben
     

Die Berufs-Genossenschaften und die Unfall-Kassen

sind die Träger der gesetzlichen Unfall-Versicherung.

Das bedeutet:

Sie machen die Verwaltung und sie bezahlen Geld.

Sie kümmern sich um die Menschen,

  • wenn sie einen Unfall bei der Arbeit haben
  • Oder einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben
  • Oder in der Schule oder im Kinder-Garten
  • Oder wenn Menschen durch die Arbeit krank werden

Eine Berufs-Genossenschaft ist eine gesetzliche Unfall-Versicherung.

Dort sind alle Arbeit-Nehmer versichert.

 

Eine Unfall-Kasse ist auch eine gesetzliche Unfall-Versicherung.

Die Unfall-Kasse ist aber vor allem für Arbeit-Nehmer,

die im öffentlichen Dienst arbeiten.

Öffentlicher Dienst bedeutet:

Die Arbeit-Nehmer arbeiten für den Staat oder ein Bundes-Land.

Zum Beispiel:

  • In einer Schule
  • In einem Kranken-Haus
  • Oder bei der Müll-Abfuhr

Diese Personen sind ebenfalls bei einer Unfall-Kasse versichert:

  • Kinder in Kinder-Tageseinrichtungen
  • Schülerinnen und Schüler
  • Studentinnen und Studenten
  • Oder auch wenn jemand im Ehren-Amt arbeitet

Ehren-Amt bedeutet:

Jemand macht die Arbeit freiwillig

Und bekommt kein Geld.

Er arbeitet ehren-amtlich.

Die Rehabilitationsträger (auch: Reha-Träger) sind Institutionen, die gemäß SGB IX die Kosten für die Hilfen und Leistungen zur sozialen, medizinischen oder beruflichen Rehabilitation (auch: Leistungen zur Teilhabe) übernehmen. In Deutschland gibt es mehrere Rehabilitationsträger. Für die Leistungen zur Teilhabe ist kein einheitlicher Träger zuständig, sondern jeder Rehabilitationsträger hat neben seinen sonstigen Aufgaben seinen spezifischen Bereich der Rehabilitation und Teilhabe.

Die wichtigsten Rehabilitationsträger

Wer aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder aufgrund von Behinderungen Hilfe in Form von Rehabilitationsmaßnahmen bzw. Leistungen zur Teilhabe benötigt, wendet sich an einen der Rehabilitationsträger. Die Rehabilitationsträger sind dazu verpflichtet, längerfristig erkrankte oder behinderte Menschen umfassend über mögliche Maßnahmen zu informieren und zu beraten. Die Kosten dafür übernimmt der zuständige Rehabilitationsträger, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Zuständigkeit / Abstimmung der Rehabilitationsträger untereinander

Welcher Rehabilitationsträger im Einzelfall der sogenannte Leistende Rehabilitationsträger ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss jeweils individuell ermittelt und untereinander geklärt werden (Zuständigkeitsklärung). Art und Umfang der einzelnen Leistungen zur Teilhabe sind im SGB IX sowie in dem für den jeweiligen Rehabilitationsträger maßgeblichen Sozialgesetzbuch geregelt (siehe oben).

Die Gemeinsamen Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation über die Ausgestaltung des Verfahrens der zuständigen Rehabilitationsträger (auch: Reha-Prozess) unterstützen die Kooperation und Abstimmung der Rehabilitationsträger untereinander.

Alle Rehabilitationsträger sind verpflichtet, in eigens dafür eingerichteten Ansprechstellen Menschen mit Behinderung umfassend über die möglichen Rehabilitationsmaßnahmen zu informieren und zu beraten.

In die Regelungen zur Zusammenarbeit und Sicherstellung einer möglichst nahtlosen Rehabilitation schwerbehinderter Menschen bis hin zum Arbeitsplatz sind auch die Integrationsämter, die selbst keine Reha-Träger sind, mit ihren Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben eingebunden.

(ml) 2024