Rechtsbehelf ⁠/​ Rechtsmittel

Sie lesen in Leichter Sprache.
Ein Computer hat diesen Text in
Leichte Sprache übertragen.
In den Texten können noch Fehler sein.
Momentan testen wir die Übersetzungen noch.
Wir freuen uns über Ihre Meinung.

Rechtsbehelf / Rechtsmittel

Ein Rechtsbehelf ist ein Antrag.

Man kann einen Antrag bei der Behörde stellen.

Der Antrag kann dann zum Beispiel ein Einspruch sein.

Oder ein Wider-Spruch.

Oder eine Erinnerung.

 

Wenn eine Sache entschieden wurde

und man ist nicht einverstanden

kann man ein Rechtsmittel einlegen. 

Der Antrag geht an das Gericht.

Das Gericht prüft den Antrag und entscheidet dann.

Der Antrag wird nicht sofort bestätigt.

Das Gericht prüft den Antrag nochmal genau.

Das Gericht entscheidet dann endgültig.

Ein Rechtsbehelf ist jedes von der geltenden Rechtsordnung in einem Verfahren zugelassene Gesuch, mit dem eine behördliche – insbesondere gerichtliche – Entscheidung angefochten werden kann – beispielsweise Einspruch, Widerspruch oder Erinnerung.

Rechtsmittel sind Rechtsbehelfe, durch die eine Partei eine gerichtliche Entscheidung prüfen lassen kann – es gibt sie in allen Verfahrensordnungen: Berufung, Beschwerde und Revision.

Die Einlegung eines Rechtsmittels hemmt den Eintritt der Rechtskraft und dient so der Fortführung des Rechtsstreits. Über das Rechtsmittel entscheidet die nächst höhere Instanz.

(ml) 2017