Psychosozialer Dienst
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Psychosozialer Dienst
Das Integrations-Amt hilft Menschen mit Behinderungen.
Das Amt hilft auch bei der Arbeit.
Das heißt:
Die begleitende Hilfe im Arbeits-Leben.
Das Integrations-Amt kann auch Hilfe bei der psychosozialen Betreuung geben.
Das heißt:
Menschen mit Behinderungen sollen gut zurechtkommen.
Dafür kann das Integrations-Amt Hilfe organisieren.
Die Hilfe kommt von freien Trägern und Organisationen.
In vielen Bundes-Ländern heißen diese Träger: Psychosozialer Dienst.
Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben als Aufgabe des Integrationsamtes nach § 185 SGB IX umfasst auch die im Einzelfall ggf. notwendige psychosoziale Betreuung schwerbehinderter Menschen. Das Integrationsamt kann bei der Durchführung dieser Aufgabe Dienste freier gemeinnütziger Einrichtungen und Organisationen beteiligen.
In vielen Bundesländern sind diese Dienste unter der Bezeichnung Psychosozialer Dienst, Berufsbegleitender Dienst oder ähnlichen Namen tätig. Teilweise ergibt sich auch eine enge Kooperation bzw. Überschneidung mit dem Integrationsfachdienst (IFD), vor allem dann, wenn beide Dienste beim gleichen Träger angesiedelt sind. Einige Integrationsämter haben auch eigene psychosoziale Fachdienste und/oder Fachdienste für hörbehinderte und sehbehinderte Menschen.