Pflichtplätze
Pflichtplätze (auch: Pflichtarbeitsplätze) sind der rechnerische Anteil an Arbeitsplätzen, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gemäß Beschäftigungspflicht mit schwerbehinderten Menschen besetzen sollten. Die Berechnung der Pflichtplätze ist im SGB IX geregelt. Die sich bei der Berechnung ergebenden Bruchteile von 0,5 und mehr werden in aller Regel aufgerundet, bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern mit jahresdurchschnittlich weniger als 60 Arbeitsplätzen abgerundet. Werden die Pflichtplätze nicht besetzt, ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen.
Rechtsgrundlagen
Externe Links
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IW-Elan – Elektronische Anzeige nach § 163 SGB IX
Die Software IW-Elan (früher: REHADAT-Elan) unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Berechnung der Ausgleichsabgabe und der Erstellung der Anzeige nach § 163 Absatz 2 SGB IX. -
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REHADAT-Ersparnisrechner (auch als App!)
Mit dem Ersparnisrechner können Sie sich online oder per App einen schnellen Überblick über die Einsparmöglichkeiten bei der Einstellung oder Ausbildung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten verschaffen.