Persönliches Budget

Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform, bei der Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen von den Leistungsträgern eine Geldleistung oder einen Gutschein anstelle von Dienst- oder Sachleistungen erhalten. Mit diesem Geld können sie Reha- oder Eingliederungsleistungen selbst einkaufen.

Individueller Anspruch auf Leistungen

Das Persönliche Budget wurde 2008 eingeführt. Es kann grundsatzlich für alle Leistungen der Teilhabe beansprucht werden. Dadurch trägt es dem Gedanken der selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen und dem Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten Rechnung, denn behinderte Menschen können den Einkauf ihrer benötigten Hilfeleistungen eigenverantwortlich regeln.

Persönliches Budget auf Antrag

Das Persönliche Budget wird nur auf Antrag gewährt – die Antragstellung ist immer freiwillig. (Zum Antragsformular, siehe unten > Externe Links).

Bei diesen Leistungsträgern kann ein Antrag auf ein Persönliches Budget gestellt werden:

Trägerübergreifendes Persönliches Budget

Beim Persönlichen Budget wird zwischen einem einfachen Persönlichen Budget, bei dem nur ein Träger zuständig ist, und einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget, bei dem mehr als ein Träger zuständig ist, unterschieden.

Auch wenn in einem Persönlichen Budget unterschiedliche Leistungen kombiniert werden bzw. mehrere Leistungsträger an einem Persönlichen Budget beteiligt sind, haben die leistungsberechtigten Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer immer nur eine Ansprechperson bei den Leistungsträgern.

Das heißt, mehrere Leistungsträger zusammen erbringen das Persönliche Budget als trägerübergreifende Komplexleistung wie „aus einer Hand“. Die Leistungsträger (mit Ausnahme der Pflegekassen) schließen mit den Budgetnehmerinnen und Budgetnehmern eine Zielvereinbarung zur Durchführung des Persönlichen Budgets ab.

(ml) 2020