Mitbestimmung
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Mitbestimmung
Die Arbeit-Nehmer sollen mitbestimmen können.
Das heißt:
Die Arbeit-Nehmer sollen eine Stimme haben.
Das ist gut für die Arbeit-Nehmer.
Mitarbeiter in einem Unternehmen mit mindestens 5 festen Mitarbeitern können einen Betriebs-Rat haben.
Der Betriebs-Rat vertritt die Interessen der Arbeit-Nehmer.
Der Betriebs-Rat hat auch eine Stimme bei Sachen über den Arbeits-Platz.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ein Recht auf betriebliche Mitbestimmung. Dies ist Ausdruck der Arbeitnehmerrechte und -mitverantwortung. Betriebliche Mitbestimmung ist in Deutschland in Betrieben mit mindestens fünf ständigen Beschäftigten durch einen Betriebsrat (im öffentlichen Dienst durch einen Personalrat) möglich. Der Betriebsrat oder Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten und bestimmt bei Angelegenheiten mit, die den Arbeitsplatz betreffen.
Unternehmensmitbestimmung in Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten bezieht sich auf wirtschaftliche und unternehmerische Fragen. Der Aufsichtsrat, der von den Beschäftigten sowie den Aktionärinnen und den Aktionären des Unternehmens gewählt wird, kontrolliert dabei den Vorstand.