Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Sie lesen in Leichter Sprache.
Ein Computer hat diesen Text in
Leichte Sprache übertragen.
In den Texten können noch Fehler sein.
Momentan testen wir die Übersetzungen noch.
Wir freuen uns über Ihre Meinung.

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Die medizinische Rehabilitation hilft Menschen mit Behinderungen.

Die medizinische Rehabilitation soll:

  • dafür sorgen, dass Menschen keine Behinderungen bekommen.
  • dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen besser leben können.
  • dafür sorgen, dass Behinderungen nicht schlimmer werden.

Die medizinische Rehabilitation findet meistens im Krankenhaus oder in einer Rehabilitations-Einrichtung statt.

Manchmal müssen die Menschen dort wohnen.

Und die Menschen bekommen Essen und Trinken.

Ziele und Aufgaben der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation:

  • Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abwenden, beseitigen, mindern, ausgleichen, eine Verschlimmerung verhüten oder
  • Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit vermeiden, überwinden, mindern;
  • eine Verschlimmerung verhüten sowie
  • den vorzeitigen Bezug von laufenden Sozialleistungen vermeiden oder laufende Sozialleistungen.

Mögliche Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Orte der medizinischen Rehabilitation

Die medizinische Rehabilitation findet hauptsächlich im Krankenhaus oder in Rehabilitationseinrichtungen statt und schließt bei Bedarf auch die erforderliche Unterkunft und Verpflegung mit ein.

Im Krankenhaus finden die Akutbehandlung und die Maßnahmen der Frührehabilitation statt. Rehabilitationseinrichtungen kommen für spezielle medizinische Rehabilitationsmaßnahmen in Betracht. Die Einrichtungen widmen sich der Behandlung bestimmter Krankheiten oder Krankheitsgruppen. Spezielle Zentren für medizinisch-berufliche Rehabilitation ergänzen das Angebot.

Während Menschen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation beziehen, zahlen die Rehabilitationsträger ggf. Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld.

(ml) 2018