Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)

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Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben (LTA)

Teilhabe bedeutet: dabei sein, mitmachen können

Teilhabe am Arbeits-Leben bedeutet:

Man kann arbeiten.

Und Geld verdienen.


Jeder Mensch soll eine Arbeit haben.

Für Menschen mit Behinderungen ist es oft schwierig

  • eine Arbeits-Stelle zu bekommen
  • Und die Arbeits-Stelle zu behalten

Deshalb können

  • Menschen mit Behinderungen
  • Menschen mit einer drohenden Behinderung
  • Und ihre Arbeit-Geber

Hilfen bekommen.

Diese Hilfen heißen:

Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben

Das kurze Wort dafür ist: LTA

Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben sind Hilfen für die Arbeit.

 

Diese Hilfen gibt es zum Beispiel für Menschen mit Behinderungen:

  • Maßnahmen zur Berufs-Findung
  • Maßnahmen zur Berufs-Vorbereitung
  • Maßnahmen zur beruflichen Anpassung
  • Kurse für Weiter-Bildungen
  • Hilfe bei der Suche nach einem Arbeits-Platz
  • Ausbildungen in speziellen Bildungs-Einrichtungen (zum Beispiel in einem Berufs-Bildungs-Werk)
  • Umschulungen
  • Hilfs-Mittel am Arbeits-Platz
  • Eine Assistenz für die Arbeit. Eine Assistenz ist eine Person. Sie hilft einem bei der Arbeit.
  • Oder Hilfen bei einer selbst-ständigen Tätigkeit

 

Diese Hilfen gibt es zum Beispiel für Arbeit-Geber:

  • Beratung bei Fragen zu der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
  • Beratung für den Arbeits-Platz
  • Geld für technische Hilfen am Arbeit-Platz
  • Geld für den barriere-freien Umbau im Betrieb
  • Geld für den Lohn von den beschäftigten Menschen
  • Oder Geld für Unterstützung am Arbeits-Platz

Das sind nur ein paar Beispiele.

Es gibt noch mehr Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.


Leistungen für die Teilhabe am Arbeits-Leben

bezahlen verschiedene Ämter.

Zum Beispiel:

  • die Renten-Versicherung
  • die Unfall-Versicherung
  • Oder die Agentur für Arbeit

Diese Ämter heißen: Rehabilitations-Träger

Man sagt kurz: Reha-Träger

 

Hier werden Schwere Wörter erklärt:

Agentur für Arbeit / Bundes-Agentur für Arbeit

Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft Menschen,

die eine Arbeit suchen.

Und sie hilft Menschen,

damit sie ihre Arbeit behalten können.

Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft auch Arbeit-Gebern.

Zur Bundes-Agentur für Arbeit gehören alle

Agenturen für Arbeit in Deutschland.

Die Agentur für Arbeit in Ihrer Stadt ist für Sie zuständig.

Oder eine Agentur für Arbeit in Ihrer Nähe.

 

Berufliche Anpassung

Die berufliche Anpassung ist eine Weiterbildungs-Maßnahme

für Erwachsene mit Berufs-Erfahrung.

Man sagt dazu auch: Anpassungs-Qualifizierung

Nach einer längeren Auszeit möchten Sie jetzt

wieder in ihrem alten Beruf arbeiten?

Dann ist für Sie eine Anpassungs-Qualifizierung

die richtige Weiterbildungs-Maßnahme.

Bei einer beruflichen Anpassungs-Qualifizierung lernen Sie 

ihren alten Beruf noch mal neu.

Danach können Sie auch eine andere Tätigkeit

an einem anderen Arbeits-Platz im erlernten Beruf aus-üben.

 

Berufs-Bildungs-Werk

In einem Berufs-Bildungs-Werk

können junge Menschen mit Behinderungen eine Ausbildung machen.

Wenn sie besondere Unterstützung brauchen.

Und wenn sie keinen Ausbildungs-Platz

auf dem allgemeinen Arbeits-Markt bekommen haben.

Oft gibt es für Auszubildende auch ein Internat,

wo sie wohnen können.

In den Werkstätten von den Berufs-Bildungs-Werken

lernen die Auszubildenden die praktische Arbeit.

In der Berufs-Schule lernen sie die Theorie.

Außerdem gibt es besondere Unterstützung.

Zum Beispiel:

  • Nachhilfe
  • besondere Übungen vor Prüfungen
  • Und Beratung

Die Agenturen für Arbeit schlagen Jugendliche für so eine Ausbildung vor.

 

Renten-Versicherung

Die Renten-Versicherung ist ein Teil

von der Sozial-Versicherung in Deutschland.

Zur Sozial-Versicherung gehören

  • die Renten-Versicherung
  • die Kranken-Versicherung
  • die Pflege-Versicherung
  • die Arbeitslosen-Versicherung
  • Und die Unfall-Versicherung

Die Renten-Versicherung hilft den versicherten Personen:

Wenn sie wegen Krankheit

Oder einer Behinderung nicht mehr voll arbeiten können.

Oder gar nicht mehr arbeiten können.

Das nennt man Minderung der Erwerbs-Fähigkeit.

Oder Erwerbs-Minderung.

Dann bezahlt die Renten-Versicherung Leistungen zur Rehabilitation.

Und Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.

 

Wenn sie alt sind und nicht mehr arbeiten müssen.

Statt Arbeits-Lohn bekommen sie dann Rente.

Dann bezahlt die Renten-Versicherung die Rente.

Und Geld für die Kranken-Versicherung von den Rentnern.

 

Wenn der Ehe-Mann oder die Ehe-Frau gestorben ist.

Oder wenn der Vater oder die Mutter gestorben ist.

Dann bezahlt die Renten-Versicherung Geld an die Hinterbliebenen.

Die Rente nennt man Hinterbliebenen-Rente.

 

Zu den Aufgaben der Renten-Versicherung gehört auch:

Die Beratung

  • von versicherten Personen
  • von Rentnern
  • Und von Arbeit-Gebern

 

Technische Hilfen

Technische Hilfen sind Hilfs-Mittel für den Arbeits-Platz.

Sie werden am Arbeits-Platz angebracht

Und nur dort benutzt.

Sie sind auf die persönlichen Bedürfnisse

von den Beschäftigten mit Behinderungen abgestimmt.

Sie sollen die behinderungs-bedingten Nachteile

bei der Tätigkeit ausgleichen.

 

Unfall-Versicherung

Die gesetzliche Unfall-Versicherung

gehört zur deutschen Sozial-Versicherung.

Die Sozial-Versicherung ist für alle Menschen in Deutschland.

Zur deutschen Sozial-Versicherung gehören auch:

  • Die Arbeitslosen-Versicherung
  • Die gesetzliche Kranken-Versicherung
  • Die Pflege-Versicherung
  • Und die Deutsche Renten-Versicherung

Jeder Mensch in Deutschland soll gut leben können.

Auch wenn er krank ist.

Oder arbeitslos.

Die Sozial-Versicherung hilft den Menschen.

Die versicherten Menschen bekommen im Ernst-Fall finanzielle Unterstützung

Und schnelle Hilfe.

 

Die gesetzliche Unfall-Versicherung kümmert sich um die Menschen,

  • wenn sie einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben
  • Oder einen Unfall bei der Arbeit haben
  • Oder eine Berufs-Krankheit haben

 

Die Berufs-Genossenschaften und die Unfall-Kassen

sind die Träger der gesetzlichen Unfall-Versicherung.

Das bedeutet:

Sie machen die Verwaltung und sie bezahlen Geld.

Sie kümmern sich um die Menschen,

  • wenn sie einen Unfall bei der Arbeit haben
  • Oder einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben
  • Oder in der Schule oder im Kinder-Garten
  • Oder wenn Menschen durch die Arbeit krank werden

Eine Berufs-Genossenschaft ist eine gesetzliche Unfall-Versicherung.

Dort sind alle Arbeit-Nehmer versichert.

 

Eine Unfall-Kasse ist auch eine gesetzliche Unfall-Versicherung.

Die Unfall-Kasse ist aber vor allem für Arbeit-Nehmer,

die im öffentlichen Dienst arbeiten.

Öffentlicher Dienst bedeutet:

Die Arbeit-Nehmer arbeiten für den Staat oder ein Bundes-Land.

Zum Beispiel:

  • In einer Schule
  • In einem Kranken-Haus
  • Oder bei der Müll-Abfuhr

Diese Personen sind ebenfalls bei einer Unfall-Kasse versichert:

  • Kinder in Kinder-Tageseinrichtungen
  • Schülerinnen und Schüler
  • Studentinnen und Studenten
  • Oder auch wenn jemand im Ehren-Amt arbeitet

Ehren-Amt bedeutet:

Jemand macht die Arbeit freiwillig

Und bekommt kein Geld.

Er arbeitet ehren-amtlich.

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) sind eine Leistungsgruppe der Leistungen zur Teilhabe. Sie umfassen sehr unterschiedliche Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen, insbesondere Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes und zur Förderung der Arbeitsaufnahme.

LTA kommen entweder allein oder in Ergänzung vorausgegangener Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in Frage. Sie müssen erforderlich und geeignet dazu sein, Menschen entsprechend ihrer gesundheitsbedingten Leistungsfähigkeit (wieder)einzugliedern und ihre Teilnahme am Arbeitsleben langfristig zu sichern.

Mögliche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen

  • Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,
  • eine Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung,
  • die individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung beziehungsweise Jobcoaching,
  • die berufliche Anpassung und Weiterbildung, auch soweit die Leistungen einen zur Teilnahme erforderlichen schulischen Abschluss einschließen,
  • die berufliche Ausbildung, auch soweit die Leistungen in einem zeitlich nicht überwiegenden Abschnitt schulisch durchgeführt werden,
  • die Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit durch die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummern 2 bis 5 SGB IX und
  • sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um Menschen mit Behinderungen eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten.

Leistungen zur beruflichen Teilhabe für Arbeitgebende

Von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) profitieren auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber durch Eingliederungszuschüsse sowie Zuschüsse für technische Arbeitshilfen im Unternehmen, für Umschulung, Aus- oder Weiterbildung im Unternehmen, oder bei technischen Veränderungen des Arbeitsplatzes.

Ein nennenswerter Teil dieser Leistungen ist unmittelbar an einen Arbeitsplatz gebunden. Leistungsträger der Rehabilitation sind beispielsweise die Rentenversicherung oder Unfallversicherungsträger. Sofern kein anderer Träger zuständig ist, ist nachrangig die Agentur für Arbeit zuständig. Für Menschen mit Behinderungen kommen  zudem gegebenenfalls nachrangig Eingliederungshilfen in Frage. Die Zuständigkeit ergibt sich aus den jeweiligen Leistungsvoraussetzungen (vgl. § 6 SGB IX).

(ml) 2020