Leistungen zur Sozialen Teilhabe
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Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft heißen jetzt anders.
Die Leistungen heißen jetzt: Leistungen zur Sozialen Teilhabe.
Das ist ein neuer Name.
Aber die Leistungen sind gleich geblieben.
Es gibt immer noch die gleichen Leistungen.
Zum Beispiel: Assistenzleistungen und Leistungen zur Mobilität.
Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe sind eine Leistungsgruppe der Leistungen zur Teilhabe mit dem Ziel der sozialen Rehabilitation. Die bis zu diesem Datum als „Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ bezeichnete Leistungsgruppe wurde zum 1. Januar 2018 in „Leistungen zur Sozialen Teilhabe“ umbenannt (§§ 76 ff. SGB IX). Der Leistungskatalog wurde dadurch weder erweitert noch eingeschränkt, sondern nur neu formuliert – beispielsweise sind Assistenzleistungen und Leistungen zur Mobilität nun wörtlich im Leistungskatalog wiederzufinden (siehe unten).
Ziele und Aufgaben der Leistungen zur sozialen Teilhabe:
Die soziale Rehabilitation will Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen oder sichern, so dass sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege sind, sofern nicht Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen vorrangig erbracht werden.
Mögliche Leistungen zur sozialen Teilhabe
- Leistungen für Wohnraum (zum Beispiel Wohnungshilfe)
- Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags (einschließlich Leistungen für behinderte Eltern – „Elternassistenz“)
- Heilpädagogische Leistungen für noch nicht eingeschulte Kinder
- Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie
- Leistungen zum Erwerb und Erhalten praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
- Leistungen zur Förderung der Verständigung (zum Beispiel bei Hör- und Sprachbehinderungen)
- Leistungen zur Mobilität (zum Beispiel Kraftfahrzeughilfe)
- Hilfsmittel zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (zum Beispiel barrierefreie Computer)
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lexikon-Einträge
Die Leistungen zur Teilhabe werden gemäß § 5 SGB IX in unterschiedlichen Leistungsgruppen erbracht:
-
1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
REHADAT-Lexikon -
2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
REHADAT-Lexikon -
3. Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
REHADAT-Lexikon -
4. Leistungen zur Teilhabe an Bildung
REHADAT-Lexikon -
5. Leistungen zur Sozialen Teilhabe (siehe oben)
REHADAT-Lexikon