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Kommunikation

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Die kurze Zusammenfassung von dem Text ist:
Menschen mit Behinderung sollen die gleichen Rechte haben wie alle anderen Menschen.
Und Menschen mit Behinderung sollen in der Gesellschaft mitmachen können.
Und sie sollen arbeiten können.
Dafür müssen sie gut mit anderen Menschen reden können.

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Kommunikation.
Und Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Information.
Das steht in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen.
Zum Beispiel:

  • im SGB IX
  • im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz

Die kurze Form ist: BGG.
  • im Eingliederungs-Hilfe-Recht

Das ist der Teil 2 vom SGB IX.
  • in der Kommunikations-Hilfen-Verordnung

Die kurze Form ist: KHV.
  • in der UN-Behindertenrechts-Konvention

Die kurze Form ist: UN-BRK.

Eine Grundvoraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen gleichberechtigt am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeitsleben teilhaben können, ist, dass sie von den Möglichkeiten der Kommunikation nicht ausgeschlossen sind.

So sind im SGB IX, im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), im Eingliederungshilferecht (Teil 2 SGB IX), in der  Kommunikationshilfenverordnung (KHV) sowie in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Rechte auf Kommunikation und Information für Menschen mit Behinderungen festgelegt.

(ml) 2017