Kinder- und Jugendhilfe

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Die Kinder- und Jugend-Hilfe in Deutschland ist ein schwieriges System.
Die Kinder- und Jugend-Hilfe macht viele verschiedene Sachen.
Und die Kinder- und Jugend-Hilfe hilft jungen Menschen und ihren Familien.

Dieses System besteht aus Trägern und Diensten.
Die Träger und Dienste sind öffentlich.
Und die Träger und Dienste sind frei.

Die Gesetze stehen im Achten Buch vom Sozial-Gesetz-Buch.
Die kurze Form ist: SGB VIII.
Das Thema ist: Kinder- und Jugend-Hilfe.

Die Hilfe ist für:

  • Kinder
  • Jugendliche
  • junge Erwachsene
  • Sorge-Berechtigte.

Die Hilfe soll das Leben von diesen Menschen besser machen.
Und die Hilfe soll den Menschen bei ihrer Entwicklung helfen.

Die Jugend-Hilfe kann auch Rehabilitationsträger sein.
Das heißt:
Die Jugend-Hilfe hilft Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel:

  • mit medizinischen Rehabilitations-Leistungen
  • mit schulischen Rehabilitations-Leistungen
  • mit beruflichen Rehabilitations-Leistungen
  • mit sozialen Rehabilitations-Leistungen.

Und die Jugend-Hilfe hilft Menschen mit Behinderung bei der Teilhabe.
Das heißt:
Menschen mit Behinderung sollen überall mitmachen können.
Dafür gibt es die Eingliederungs-Hilfe.
Die Eingliederungs-Hilfe ist ein Teil von der Rehabilitationsträger.

Unter Kinder- und Jugendhilfe wird in Deutschland ein komplexes System aus vielfältigen Aufgaben, Leistungen, Diensten und Einrichtungen öffentlicher und freier Träger zugunsten junger Menschen und deren Familien zusammengefasst.

Gesetzlicher Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe

Die Rechtsgrundlage für die Kinder- und Jugendhilfe ist das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe. Die Kinder- und Jugendhilfe richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sowie an ihre Sorgeberechtigten. Sie hat den Auftrag, die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und sie bei ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung unterstützen.

Die Kinder- und Jugendhilfe selbst ist ein System außerhalb von Elternhaus, Schule und betrieblicher Ausbildung – sie arbeitet aber mit Eltern, Schule, Berufsausbildung und weiteren Bereichen zusammen.

Jugendhilfe als Rehabilitationsträger

Wenn kein anderer Träger zuständig ist, erbringt die Jugendhilfe mit ihren örtlichen Jugendämtern als Rehabilitationsträger auch medizinische, schulische, berufliche und soziale Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.

(ml) 2018