Kammer
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Kammer
In Deutschland sind alle Gewerbe-Betriebe
Und zahlreiche freie Berufe in sogenannten Kammern organisiert.
Die Kammern haben besondere Rechte und Pflichten.
Sie übernehmen Aufgaben für den Staat.
Es gibt ein Schweres Wort dafür:
Kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts
Jedes Unternehmen und jeder Frei-Berufler müssen
Mitglied in der Kammer sein,
die für sie zuständig ist.
Die Kammern vertreten die Interessen von ihren Mitgliedern
Und helfen ihnen.
Die Kammern reden mit:
- den Städten
- den Landes-Regierungen
- Und anderen Stellen vom Staat in der Region
Die Kammern haben auch Dach-Verbände.
Die Dach-Verbände reden mit:
- der Bundes-Regierung
- Und der Europäischen Kommission
Die Kammern bieten ihren Mitgliedern viel Unterstützung an.
Die Kammern sind die ersten Ansprech-Stellen bei Fragen.
Zum Beispiel:
- Wie kann man eine Firma gründen?
- Wie kann man eine Firma an einem Ort aufmachen?
- Was muss man für die Ausbildung in einem Beruf lernen?
- Oder welche Weiterbildungs-Möglichkeiten gibt es für einen Beruf?
Es gibt verschiedene Kammern.
Zum Beispiel:
- Hand-Werks-Kammern
- Industrie- und Handels-Kammern
- Landwirtschafts-Kammern
- Und Kammern für freie Berufe
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Handwerks-Kammer
Eine Handwerks-Kammer hilft Handwerkern
bei Fragen oder Problemen.
In Deutschland gibt es viele Handwerks-Kammern.
Jede Handwerks-Kammer kümmert sich
um die Handwerker in der Nähe.
Ein Handwerker mit einer eigenen Firma
ist immer Mitglied von einer Handwerks-Kammer.
Ein Mitglied zahlt der Handwerks-Kammer Geld.
Dieses Geld heißt Mitglieds-Beitrag.
Das sind die Aufgaben von der Handwerks-Kammer:
Die Handwerks-Kammer sagt:
Das müssen Auszubildende lernen.
Die Handwerks-Kammer hilft Auszubildenden.
Ein Handwerker möchte eine eigene Firma haben?
Dann berät die Handwerks-Kammer den Handwerker.
Ein Handwerker möchte etwas Neues lernen?
Dann hilft die Handwerks-Kammer dem Handwerker.
Die Handwerks-Kammer sagt den Politikern:
Das wollen Handwerker.
Industrie- und Handels-Kammer
In vielen Städten gibt es eine Industrie- und Handels-Kammer.
Kurz sagt man: IHK
Die IHK kümmert sich um Unternehmen in einer Stadt und der Umgebung.
Die IHK hat besondere Rechte und Pflichten.
Die IHK übernimmt Aufgaben für den Staat.
Die IHKs haben viele Mitglieder.
Selbst-ständige Unternehmer müssen Mitglied sein.
Die IHKs bieten Beratungen an.
Oft kostenlos.
Die IHKs geben auch Informationen.
Oft kostenlos.
Die Beratungen sind für Unternehmen.
Es geht um Steuern und Rechte.
Es geht um Zusammen-Arbeit von Unternehmen.
Manche Aufgaben gibt der Staat an die IHKs ab.
Zum Beispiel:
Aufgaben bei der Ausbildung
Die IHKs betreuen die Berufs-Ausbildung.
Die IHKs beraten Betriebe und Auszubildende.
Sie helfen bei Fragen.
Die IHKs planen viele Tausend Prüfungen im Jahr.
Das sind Prüfungen in der Ausbildung
Und Prüfungen in der Weiter-Bildung.
Prüfer aus Unternehmen helfen dabei.
Kammern der freien Berufe
Freie Berufe werden von selbst-ständigen Frei-Beruflern ausgeübt.
Sie bieten
- wissenschaftliche
- künstlerische
- schriftstellerische
- unterrichtende
- Oder erzieherische
Dienstleistungen an.
Für Frei-Berufler gibt es Kammern für freie Berufe.
Zum Beispiel:
- Architekten-Kammer
- Ärzte-Kammer
- Tier-Ärzte-Kammern
- Rechts-Anwalts-Kammer
- Oder Steuer-Berater-Kammer
Die Frei-Berufler sind in diesen Kammern Mitglied.
Die Kammern für freie Berufe bieten
viele Service-Leistungen für ihre Mitglieder an.
Sie sind die ersten Ansprech-Stellen bei Fragen.
Die Kammern für die Frei-Berufler sind auch zuständig
- für die Zulassung zum Beruf
- Und üben auch die Berufs-Aufsicht aus
Landwirtschafts-Kammer
LWK ist die Abkürzung für Landwirtschafts-Kammer.
Eine Landwirtschafts-Kammer ist ein Verband.
Dieser Verband vertritt die Interessen von den Landwirten
Und von den Forstwirten.
Einige Bundes-Länder haben eine Landwirtschafts-Kammer.
Die LWK unterstützt aber nicht nur Landwirtschaft und Forst-Wirtschaft.
Sie unterstützt auch Ernährungs-Wirtschaft, Gartenbau und Fischerei.
So unterstützt die LWK diese Bereiche:
- Sie berät Menschen bei der Arbeit
- Sie bietet Ausbildungen und Weiter-Bildungen an
- Sie organisiert Veranstaltungen
- Sie betreut Betriebe
- Und sie berät die Politik.
Die Politik trifft Entscheidungen für die Landwirtschaft.
Die LWK arbeitet mit Wissenschaftlern zusammen.
So kann sie neue Erkenntnisse vermitteln.
In Deutschland sind alle Gewerbetreibenden und zahlreiche freie Berufe in sogenannten Kammern organisiert. Die Kammern sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts eine Institution der berufsständischen Selbstverwaltung. Die Kammern vertreten das Interesse ihrer Mitglieder gegenüber den Kommunen, Landesregierungen, regionalen staatlichen Stellen und durch ihre Dachverbände auch gegenüber der Bundesregierung und der Europäischen Kommission.
Darüber hinaus bieten die Kammern ihren Mitgliedern ein umfangreiches Dienstleistungsangebot. Sie sind erste Ansprechpartnerinnen bei Fragen der Existenzgründung und Niederlassung, Berufsausbildung/Weiterbildung sowie weiteren wirtschafts- und berufsbezogenen Themen. Die Kammern der Freiberuflerinnen und Freiberufler sind ferner zuständig für die Zulassung zum Beruf und üben auch die Berufsaufsicht aus.
Branchenspezifische Kammern
Die Handwerkskammern (HWK) vertreten die Interessen des Handwerks. Die Industrie- und Handelskammern (IHK) vertreten die Interessen der Unternehmen der deutschen Wirtschaft. Außer IHK und HWK gibt es in einigen Bundesländern auch eine Landwirtschaftskammer sowie verschiedene Kammern für freie Berufe.
Kammern und Ausbildung
Viele Aufgaben des Berufsbildungsgesetzes werden den zuständigen Kammern übertragen. Unter anderem werden die Kammern damit beauftragt, die Eignung der Unternehmen zur Berufsausbildung zu prüfen, die berufliche Ausbildung zu fördern und zu überwachen sowie die Abnahme von Prüfungen für die anerkannten Ausbildungsberufe durchzuführen. Darüber hinaus akquirieren die Kammern neue Ausbildungsstellen bei ihren Mitgliedsunternehmen oder unterstützen bei der Ausbildungsvermittlung.
Die Kammern führen ein Verzeichnis aller Berufsausbildungsverhältnisse. Jeder Ausbildungsvertrag muss von den Ausbildern und Ausbilderinnen unverzüglich an die zuständige Kammer geschickt werden, damit der Vertrag in das Verzeichnis eingetragen werden kann.
Die zuständigen Stellen für die Ausbildung im Handwerk sind die Handwerkskammern. Die zuständigen Stellen für die Ausbildung in Gewerbebetrieben, die nicht zum Handwerk zählen, sind die Industrie- und Handelskammern.