Jobcenter

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Job-Center

Job-Center sind Behörden.

Langzeit-arbeitslose Menschen können 

Hilfe vom Job-Center bekommen.

Langzeit-arbeitslos bedeutet:

Eine Person ist seit mindestens 1 Jahr arbeitslos.

Im Gesetz steht, welche Hilfen es gibt.

Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 2.


In diesen Fällen ist das Job-Center für Sie zuständig:

  • Sie sind arbeitslos.
    Und davor haben Sie selbst-ständig gearbeitet.
    Und Sie haben davor keine Beiträge zur Arbeitslosen-Versicherung gezahlt.
  • Sie haben eine Arbeit.
    Aber Sie verdienen zu wenig zum Leben.
  • Die Agentur für Arbeit ist nicht für Sie zuständig.


Beim Job-Center können Sie das Bürger-Geld beantragen.

Das Bürger-Geld hieß früher Arbeitslosen-Geld 2

Seit 2023 heißt es Bürger-Geld.

Man sagt dazu auch:

Grund-Sicherung für Arbeit-Suchende


Die Job-Center helfen Ihnen in diesen Fällen:

  • Sie suchen eine Arbeit
  • Sie haben Ihre Arbeit verloren
  • Sie haben eine Arbeit, aber Sie suchen eine neue Arbeit
  • Sie wollen einen Beruf lernen

 

Diese Hilfen bekommen Sie vom Job-Center:

  • Sie bekommen Beratung
  • Sie bekommen Hilfe, wenn Sie eine Ausbildung oder Arbeit suchen
  • Sie können Geld bekommen
  • Sie können Kurse oder Weiterbildungen bekommen

 

So sind die Job-Center organisiert:

Die Job-Center gehören

  • zu den Agenturen für Arbeit
  • Und den Städten
  • Oder die Stadt ist alleine für das Job-Center zuständig


Die Job-Center sollen mehr helfen können.

Dafür gibt es das Teilhabe-Stärkungs-Gesetz.

Das Gesetz gibt es seit dem Jahr 2022.

Das Gesetz steht im Sozial-Gesetz-Buch 9.

Seit der Einführung von dem Gesetz müssen die Job-Center

beim Teilhabe-Plan-Verfahren mitmachen.

 

Hier werden Schwere Wörter erklärt:

Agentur für Arbeit / Bundes-Agentur für Arbeit

Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft Menschen,

die eine Arbeit suchen.

Und sie hilft Menschen,

damit sie ihre Arbeit behalten können.

Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft auch Arbeit-Gebern.

Zur Bundes-Agentur für Arbeit gehören alle

Agenturen für Arbeit in Deutschland.

Die Agentur für Arbeit in Ihrer Stadt ist für Sie zuständig.

Oder eine Agentur für Arbeit in Ihrer Nähe.


Sozial-Gesetz-Buch 2

Die Abkürzung für das 2. Sozial-Gesetz-Buch ist: SGB 2

Im SGB 2 ist die Grund-Sicherung für Arbeit-Suchende geregelt.

Ein anders Wort dafür ist: Bürger-Geld

Das ist Geld für Arbeits-Suchende.

Das sind Menschen:

Die keine Arbeit mehr haben.

Aber sie suchen eine neue Arbeit.

Das Bürger-Geld ist eine Grund-Sicherung.

Das Bürger-Geld bekommen Menschen:

Damit sie genug Geld zum Leben haben.

Das ist eine Aufgabe von der Grund-Sicherung.

Aber die Grund-Sicherung hat noch eine 2. Aufgabe.

Sie soll den Menschen dabei helfen:

Dass sie eine neue Arbeit finden.

Dafür gibt es zum Beispiel:

  • Beratungen
  • Und Weiterbildungen


Sozial-Gesetz-Buch 9

Die Abkürzung dafür ist: SGB 9

Das ist ein Gesetz.

In dem Gesetz steht zum Beispiel:

Menschen mit Behinderungen können Geld bekommen.

Oder sie können Hilfen bekommen.

Damit sie überall mit-machen können.


Teilhabe-Stärkungs-Gesetz

Der lange Name von dem Gesetz heißt in Schwerer Sprache:

Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen 

sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe

Mit dem Teilhabe-Stärkungs-Gesetz sollen weitere Verbesserungen

Und mehr Teilhabe-Chancen für Menschen mit Behinderungen erreicht werden.

Das Gesetz gibt es seit dem Jahr 2022.


Teilhabe-Plan-Verfahren

Ein Verfahren ist eine Vorgehensweise.

Ein Teilhabe-Plan-Verfahren kann dann gemacht werden:

Wenn verschiedene Leistungs-Träger 

die Hilfen für einen Menschen mit einer Behinderung bezahlen.

Verschiedene Leistungs-Träger sind zum Beispiel:

  • die Bundes-Agentur für Arbeit
  • die Renten-Versicherung
  • Oder die Kranken-Versicherung

Das Ziel vom Teilhabe-Plan-Verfahren ist:

Der Mensch mit Behinderung muss die Hilfen bekommen, 

die er braucht.

Und er muss die Hilfen gleichzeitig bekommen.

Bei einem Teilhabe-Plan-Verfahren sollen sich also 

alle Leistungs-Träger treffen.

Und mit dem Menschen mit Behinderung zusammen entscheiden:

Wie sind die Hilfen für diesen Menschen am besten?

Die Jobcenter betreuen (in der Regel langzeitarbeitslose) Menschen, die Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben (Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitssuchende etc.). Die Jobcenter vermitteln unter Umständen auch in Arbeit, Ausbildung oder Weiterbildung. Zu den Aufgaben der Jobcenter zählt beispielsweise die Ausbildungsvermittlung von Jugendlichen, die Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben. (Diese Aufgabe können sie aber auch auf die Agentur für Arbeit übertragen.)

Organisation der Jobcenter

Die Jobcenter wurden als gemeinsame Einrichtungen der Agenturen für Arbeit und der Kommunen für die Auszahlung der Geldleistungen nach SGB II gegründet. Sie können entweder in Form einer gemeinsamen Einrichtung von Arbeitsagentur und Kommune organisiert sein oder aber die Kommune betreibt das Jobcenter als sogenannte „optierende Kommune“, „Optionskommune“ oder „Optionskreis“ in eigener Verantwortung.

Stärkung der Jobcenter im Teilhabeplanverfahren

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz ab dem Jahr 2022 werden die Jobcenter nach § 19 Absatz 1 Satz 2 SGB IX wie ein beteiligter Rehabilitationsträger nach § 15 SGB IX vom Leistenden Rehabilitationsträger nach § 14 SGB IX verbindlich am Teilhabeplanverfahren beteiligt, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung nach § 14 SGB IX auch Leistungen nach dem SGB II beantragt sind oder erbracht werden.

(ml) 2023