Handwerksordnung (HwO)
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Die Hand-Werks-Ordnung ist ein Gesetz.
Die kurze Form ist: HwO.
Das Gesetz gibt es seit 1953.
Das Gesetz ist für das Handwerk in Deutschland.
Das Gesetz sagt:
So muss das Handwerk arbeiten.
Sie hat ein neues System für die Ausbildung von Handwerkern gemacht.
Und sie hat ein neues System für die Weiter-Bildung von Handwerkern gemacht.
Die Systeme sind geschlossen.
Das heißt:
Die Systeme sind für bestimmte Menschen.
Und sie hat die Meister-Prüfung wichtig gemacht.
Man muss die Meister-Prüfung machen.
Dann darf man ein Handwerk machen.
Es gibt ein Gewerbe-Verzeichnis.
In dem Verzeichnis stehen alle Hand-Werke.
Für manche Hand-Werke braucht man eine Erlaubnis.
Für manche Hand-Werke braucht man keine Erlaubnis.
Die HwO ist ein Gesetz.
Das Gesetz ist für das Handwerk.
Das Gesetz sagt:
So soll das Handwerk organisiert sein.
Es gibt verschiedene Vereine für das Handwerk.
Die Vereine heißen:
- Innungen
- Kreis-Handwerkerschaften
- Hand-Werks-Kammern.
Die Vereine sind jetzt öffentlich-rechtliche Körperschaften.
Das heißt:
Die Vereine sind jetzt wie Ämter.
Die HwO wurde seit ihrer Einführung oft geändert.
Und es wurden neue Sachen dazu geschrieben.
Die letzte große Änderung war am 1.
Januar 2020 in Kraft.
Mit Inkrafttreten der Handwerksordnung (HwO) wurde 1953 eine einheitliche gesetzliche Grundlage für das deutsche Handwerk und seine Selbstverwaltung geschaffen. Mit der HwO wurde die handwerkliche Berufsausbildung und -fortbildung als geschlossenes System eingeführt und anerkannt. Der große Befähigungsnachweis (die Meisterprüfung) wurde als Regelzugang zur Ausübung eines Handwerks als stehendes Gewerbe in der Handwerksordnung verankert.
Verzeichnis der Handwerksberufe
In einem Gewerbeverzeichnis als Anlage zur Handwerksordnung werden sämtliche zulassungspflichtige sowie zulassungsfreie Handwerke aufgezählt, die handwerklich bzw. „handwerksähnlich“ betrieben werden können.
Organisation des Handwerks
Mit der HwO wurde die Organisation des Handwerks neu gestaltet. Den Innungen, Kreishandwerkerschaften und Handwerkskammern wurde der Status der öffentlich-rechtlichen Körperschaft zuerkannt. Die Innungen sind dabei fachliche Zusammenschlüsse ohne Pflichtmitgliedschaft; die Kammern sind fachübergreifende Zusammenschlüsse mit Pflichtmitgliedschaft.
Änderungen der Handwerksordnung
Die Handwerksordnung (HwO) ist seit ihrem Inkrafttreten in mehreren Gesetzen und Verordnungen in einzelnen Bestimmungen geändert und ergänzt worden. Die letzte große Änderung der Handwerksordnung ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.