Geringfügige Beschäftigung
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Geringfügige Beschäftigung
Ein Mini-Job ist eine Arbeit,
bei der man höchstens 556 Euro im Monat verdient (Stand: 1.1.2025).
In privaten Haushalten gibt es besondere Regeln für Mini-Jobs.
Zum Beispiel beim :
- Putzen
- Oder Baby-Sitten
Die Verdienst-Grenze kann sich ändern,
wenn der Mindest-Lohn steigt.
So soll ein Mini-Job höchstens 10 Stunden pro Woche dauern.
Wenn sich etwas an der Verdienst-Grenze ändert,
steht das im Bundes-Anzeiger.
Sogenannte Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit aktuell (2025) höchstens 556 Euro monatlichem Arbeitsentgelt oder einem zeitlich begrenztem Arbeitseinsatz. So viel dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aktuell im Rahmen der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze verdienen. Das ist die Grenze seit dem 1. Januar 2025.
Steigt der Mindestlohn, dann steigt auch die Geringfügigkeitsgrenze beim Minijob. Damit wird sichergestellt, dass dauerhaft ein Minijob vorliegt, wenn die Beschäftigung nicht mehr als zehn Wochenstunden zum Mindestlohn umfasst. Berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben beträgt die Minijob-Verdienstgrenze deshalb zum 1. Januar 2026 voraussichtlich 602,33 Euro und zum 1. Januar 2027 voraussichtlich 632,67 Euro, da zu diesen Zeitpunkten der Mindestlohn steigen soll. Die Geringfügigkeitsgrenze wird im Bundesanzeiger bekannt gegeben.
Wenn eine geringfügig entlohnte Beschäftigung durch einen Privathaushalt begründet wird und die Tätigkeit gewöhnlich von einem Mitglied des Haushaltes ausgeführt werden kann, gelten gesonderte Regelungen.