Gebärdensprache
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Gebärden-Sprachen sind visuell-manuelle Sprachen.
Das heißt:
Man sieht die Sprache.
Und man macht die Sprache mit den Händen.
Die Gebärden-Sprache besteht aus:
- Hand-Zeichen
- Mimik
- Körper-Haltung.
Die Gebärden-Sprachen haben eine eigene Grammatik.
Die Grammatik ist genauso schwierig wie bei den gesprochenen Sprachen.
Diese werden meistens von Menschen benutzt, die nicht hören können oder sehr schlecht hören, um miteinander zu reden.
Es gibt verschiedene Gebärden-Sprachen.
Die Gebärden-Sprachen sind in jedem Land anders.
Und die Gebärden-Sprachen sind in jeder Kultur anders.
In Deutschland benutzt man die Deutsche Gebärden-Sprache.
Die kurze Form ist: DGS.
Manche Menschen können nicht gut hören.
Oder sie können nicht gut sprechen.
Diese Menschen haben ein Recht auf Gebärden-Sprache.
Das heißt:
Sie dürfen die Gebärden-Sprache benutzen.
Zum Beispiel:
- in sozialen Situationen
- bei Untersuchungen von Ärzten
- bei Behandlungen von Ärzten.
Sie können auch einen Gebärdensprach-Dolmetscher benutzen.
Gebärdensprache wird vom Deutschen Gehörlosen-Bund folgendermaßen definiert:
Gebärdensprachen sind visuell-manuelle Sprachen, die natürlich entstanden sind. Gebärdensprachen bestehen neben Handzeichen aus Mimik und Körperhaltung. Sie verfügen über ein umfassendes Vokabular und eine eigenständige Grammatik, die grundlegend anderen Regeln folgt als die Grammatik gesprochener Sprachen. Gebärdensprachen sind ebenso komplex wie gesprochene Sprachen, auch wenn sie anders aufgebaut sind. Von der Sprachwissenschaft sind Gebärdensprachen als eigenständige, vollwertige Sprachen anerkannt. In der Regel benutzen Gehörlose und stark schwerhörige Menschen in der Kommunikation untereinander Gebärdensprache, denn die Gebärdensprache ermöglicht Gehörlosen im Gegensatz zur Lautsprache eine entspannte und verlässliche Kommunikation.
Die Gebärdensprache ist von Land zu Land unterschiedlich, das heißt regional und kulturell gefärbt mit eigener Grammatik. In Deutschland wird sie als Deutsche Gebärdensprache (DGS) bezeichnet.
Recht auf Kommunikation in Gebärdensprache
Hör- und sprachbehinderte Menschen (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) erhalten im Rahmen der Leistungen zur sozialen Teilhabe das Recht, bei der Ausführung von Sozialleistungen (insbesondere auch bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen) und im Sozialverwaltungsverfahren die Gebärdensprache zu verwenden und/oder Gebärdensprachdolmetsch-Dienste einzusetzen (vergleiche § 17 SGB I; § 82 SGB IX; § 6 BGG).
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