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Existenzgründung

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Existenz-Gründung

Eine Existenz-Gündung ist, wenn man selbständig arbeiten will.

Menschen mit Behinderungen können dafür Geld bekommen.

Sie müssen dafür bestimmte Bedingungen erfüllen.

Zum Beispiel:

  • Sie können gut mit Menschen arbeiten.
  • Sie können gut mit dem Thema arbeiten.
  • Sie können Ihre Arbeit gut bezahlen.

Schwerbehinderte Menschen können Darlehen oder Zinszuschüsse zur Gründung und zur Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz in Anspruch nehmen, wenn

  • sie die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit erfüllen,
  • sie ihren Lebensunterhalt durch die Tätigkeit voraussichtlich auf Dauer im Wesentlichen sicherstellen können und
  • die Tätigkeit unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist (§ 185 Absatz 3 Nummer 1c SGB IX in Verbindung mit § 21 SchwbAV).

Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel folgende Leistungen finanziert werden:

(ml) 2018