Bürgergeld
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Das Bürger-Geld ist eine Hilfe.
Das Bürger-Geld gibt es seit dem 1. Januar 2023.
Das Bürger-Geld ist das neue Arbeits-Losen-Geld II.
Das Arbeits-Losen-Geld II heißt auch Hartz IV.
1.
Das Bürger-Geld soll Menschen helfen.
Die Menschen sollen arbeiten können.
Und sie sollen Geld für ihr Leben haben.
Die Menschen haben ein Recht auf das Bürger-Geld.
Das Bürger-Geld wird mit Steuer-Geld bezahlt.
Die Menschen sollen genug Geld zum Leben haben.
Das Fach-Wort ist: Existenz-Minimum.
Die Menschen sollen auch eine Arbeit finden können.
Und die Menschen sollen eine Ausbildung machen können.
Dafür sollen die Menschen Hilfe bekommen.
Wer kann Bürger-Geld bekommen?
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt.
- Sie können arbeiten.
- Sie brauchen Hilfe.
- Sie leben in Deutschland.
Menschen mit Behinderung können auch Bürger-Geld bekommen.
Sie können trotz ihrer Behinderung arbeiten?
Sie haben auch ein Recht auf einen Mehr-Bedarf.
Der Mehr-Bedarf ist 35 Prozent von dem Regel-Satz.
Sie können einen Antrag auf Bürger-Geld machen.
Sie können auch einen Antrag auf Mehr-Bedarf machen.
Mehr-Bedarf heißt:
Sie brauchen mehr Geld.
Sie können die Anträge beim Jobcenter machen.
Das Bürgergeld (auch: Grundsicherung für Arbeitsuchende) hat am 1.1.2023 das Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich auch: Hartz IV) abgelöst. Das Bürgergeld wird aus Steuergeldern finanziert. Es soll Menschen, die erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind, den Lebensunterhalt sichern und sie in Beschäftigung bringen. Ziel ist neben der Sicherung des Existenzminimums die dauerhafte Teilhabe an Arbeit und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Bürgergeld
Anspruch auf Bürgergeld hat, wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist: zum Beispiel, wer arbeitslos ist oder so wenig verdient, dass der Lebensunterhalt nicht selbst finanziert werden kann (Bürgergeld wird auch als aufstockende Leistung zum Einkommen gewährt).
Leistungsberechtigte Personen oder Mitglieder aus deren Bedarfsgemeinschaft
- sind hilfebedürftig,
- sind mindestens 15 Jahre alt und haben das Rentenalter noch nicht erreicht,
- sind erwerbsfähig und können mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten,
- wohnen in Deutschland und haben dort ihren Lebensmittelpunkt.
Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt, so dass der Lebensunterhalt eines Menschen nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestritten werden kann.
Erwerbsfähig bedeutet, dass keine Krankheit oder Behinderung einen Menschen daran hindert, eine Arbeit aufzunehmen. Auch eine Person, die nicht erwerbsfähig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn sie mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
Menschen mit Behinderungen und Bürgergeld
Wer bedürftig ist, hat grundsätzlich ein Anspruch auf Bürgergeld. Für Menschen mit Behinderungen ist aber entscheidend, wie die chronische Erkrankung oder Behinderung sich auf das tägliche Leben auswirkt. Sie erfüllen daher nur dann die Voraussetzungen für Bürgergeld, wenn sie trotz Erkrankung oder Behinderung noch aktiv am Arbeitsleben teilnehmen können. Die gesetzliche Regelung setzt eine Erwerbsfähigkeit voraus.
Dies gilt als Schlüsselvoraussetzung für alle Bürgergeldbezieherinnen und -bezieher. Menschen können nur Bürgergeld beziehen, wenn sie mindestens drei Stunden am Tag einer Arbeit nachgehen können. Sie müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und vermittelbar sein.
Der Mehrbedarf für Menschen mit Behinderungen
Neben den regulären Bürgergeldsätzen haben Menschen mit Behinderungen darüber hinaus ein Anrecht auf Mehrbedarf. Sobald die Erwerbsfähigkeit und die Behinderung anerkannt sind, kann der Antrag auf Mehrbedarf gestellt werden. Das Bürgergeld sieht für Menschen mit Behinderungen einen Mehrbedarf von 35 Prozent des geltenden Regelsatzes vor. Entscheidend ist hier die Regelbedarfsstufe.
Beispiele für die Berechnung des Mehrbedarfs:
- Der Regelsatz des Bürgergeldes für eine alleinstehende Person liegt bei 502 Euro im Monat. Mit der Anerkennung der Behinderung liegt der monatliche Mehrbedarf hier bei 175,70 Euro.
- In der Regelbedarfsstufe 2 liegt eine Bedarfsgemeinschaft vor. Lebt eine Bürgergeld beziehende Person mit einer Partnerin oder einem Partner zusammen, liegt der monatliche Regelsatz bei 451 Euro, das heißt der monatliche Mehrbedarf reduziert sich dann auf 157,85 Euro.
Wo kann man Bürgergeld beantragen?
Der Antrag auf Bürgergeld und/oder auf Mehrbedarf kann beim zuständigen Jobcenter gestellt werden (Link zum Online-Antrag: siehe unten). Der Mehrbedarf kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden.
Mehr zum Thema bei REHADAT
Externe Links
-
Bürgergeld: Voraussetzungen, Einkommen und Vermögen
arbeitsagentur.de/buergergeld -
Bürgergeld online beantragen
arbeitsagentur.de/buergergeld-beantragen -
Behinderung und Bürgergeld – Welche Leistungen bekomme ich?
buerger-geld.org -
VdK-TV, Serie Rechtsexperte erklärt: Aus Hartz IV wird Bürgergeld
vdktv.de