Budget für Ausbildung
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Budget für Ausbildung
Das Budget für Ausbildung ist eine neue Leistung.
Die Leistung gibt es seit dem 1. Januar 2020.
Die Leistung hilft Menschen mit Behinderungen.
Sie können damit eine Ausbildung machen.
Die Ausbildung muss gut ausgehen.
Danach bekommen sie die Leistung nicht mehr.
Die Agentur für Arbeit und die Renten-Versicherung geben die Leistung aus.
Das Budget für Ausbildung ist eine zum 01.01.2020 (analog zum Budget für Arbeit) eingeführte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Es kann von Menschen mit Behinderungen genutzt werden, wenn ein Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) vorliegt.
Anspruchsberechtigter Personenkreis
Mit Inkrafttreten des Teilhabestärkungsgesetzes (TeilhStG) am 01.01.2022 wurde das Budget für Ausbildung in Bezug auf den Personenkreis und die Leistungen ausgeweitet. Seitdem können auch Personen, die bereits im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder bei einem anderen Leistungsanbieter tätig sind, noch ein Budget für Ausbildung (als Leistung zur beruflichen Bildung) erhalten und damit eine reguläre (sozialversicherungspflichtige) betriebliche Ausbildung oder eine Fachpraktikerausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen (vergleiche § 61a Absatz 1 Satz 1 SGB IX n. F.).
Umfang des Budgets für Ausbildung und zuständige Leistungsträger
Bestandteile des Budgets für Ausbildung sind Geld für eine Assistenz am Ausbildungsplatz und in
der Berufsschule sowie die Erstattung der Ausbildungsvergütung (an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber).
Ab 1.1.2022 sind auch erforderliche Fahrtkosten und der Anteil der Arbeitgebenden am Gesamtsozialversicherungsbeitrag Bestandteil des Budgets für Ausbildung (§ 61a Absatz 2 Satz 1 SGB IX wurde dementsprechend neu gefasst.
Die Leistung wird längstens bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erbracht.
Zuständige Leistungsträger für das Budget für Ausbildung sind die Bundesagentur für Arbeit (BA), Rentenversicherung, Unfallversicherung oder die Träger der Kriegsopferfürsorge.