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Budget für Arbeit

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Budget für Arbeit

Das Budget für Arbeit gibt es seit dem 1. Januar 2018.

Mit dem Budget für Arbeit können Beschäftigte

aus einer Werkstatt für behinderte Menschen

einen Job auf dem allgemeinen Arbeits-Markt bekommen.

Budget spricht man: Büdschee.

Ein Budget ist eine bestimmte Menge Geld.

Für eine bestimmte Sache.

 

Das Budget für Arbeit soll eine Alternative

zur Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen sein.

Die Abkürzung für Werkstatt für behinderte Menschen ist: WfbM

Die Arbeit-Geber bekommen Geld für das Gehalt von den Budget-Nehmern.

Und die Budget-Nehmer bekommen Hilfe bei der Arbeit.


Wer kann das Budget für Arbeit bekommen?

  • Wenn Sie noch in einer WfbM arbeiten
  • Wenn Sie früher in einer WfbM gearbeitet haben
  • Oder wenn Sie dieses Recht haben: Sie dürfen in einer WfbM arbeiten.
    Aber Sie wollen auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten.

 

So finden Sie eine Arbeits-Stelle:

Sie suchen eine Arbeits-Stelle auf dem allgemeinen Arbeits-Markt.

Dabei kann Ihnen zum Beispiel helfen:

  • die WfbM
  • die Agentur für Arbeit
  • Fach-Dienste, zum Beispiel ein Integrations-Fach-Dienst
  • Beratungs-Stellen für behinderte Menschen: Zum Beispiel eine Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung

Sie können auch selbst nach einer Arbeits-Stelle suchen.

Ihre Familie, Freundinnen und Freunde können auch helfen.

 

Antrag stellen

Wenn Sie eine Arbeits-Stelle gefunden haben,

können Sie das Budget für Arbeit

beim zuständigen Leistungs-Träger beantragen. 

Das ist in der Regel der Träger der Eingliederungs-Hilfe.

Das Budget für Arbeit ist eine Leistung zur Teilhabe am Arbeits-Leben.

 

Das ist gut am Budget für Arbeit:

Sie können auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten.

Das Amt gibt Ihrem Arbeit-Geber Geld.

Das Geld ist für einen Teil von Ihrem Lohn.

Sie können Geld für ihre Unterstützung am Arbeits-Platz beantragen.

Wenn Sie am Arbeits-Platz eine besondere Anleitung brauchen,

kann Ihnen eine unterstützende Person helfen.

Auch dieses Geld kommt vom Amt.

Sie bekommen einen richtigen Arbeits-Vertrag.

So wie Kollegen ohne Behinderungen.

Sie verdienen Mindest-Lohn

Oder mehr Geld.

Meistens verdienen Sie mehr Geld als in der WfbM.

 

Wenn es auf dem allgemeinen Arbeits-Markt nicht klappt:

Dann können Sie auch wieder in die WfbM zurück.

Sie haben weiter ein Recht auf einen WfbM-Platz.

Das wichtige Gesetz für das Budget für Arbeit ist:

Paragraf 61 im Sozial-Gesetz-Buch 9.

 

Hier werden Schwere Wörter erklärt:

Agentur für Arbeit / Bundes-Agentur für Arbeit

Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft Menschen,

wenn sie eine Arbeit suchen.

Und sie hilft Menschen,

damit sie ihre Arbeit behalten können.

Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft auch Arbeit-Gebern.

Zur Bundes-Agentur für Arbeit gehören alle

Agenturen für Arbeit in Deutschland.

Die Agentur für Arbeit in ihrer Stadt ist für Sie zuständig.

Oder eine Agentur für Arbeit in ihrer Nähe.

 

Allgemeiner Arbeits-Markt

Der allgemeine Arbeits-Markt ist da,

wo auch Menschen ohne Behinderungen arbeiten.

Man arbeitet auf dem allgemeinen Arbeits-Markt,

wenn man

  • In einem großen oder kleinen Betrieb arbeitet
  • Bei einer Stadt oder Gemeinde arbeitet
  • Oder bei einem anderen Arbeit-Geber arbeitet

Wer auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeitet, hat zum Beispiel:

  • einen Arbeits-Vertrag mit einer Firma
  • Und einen festen Lohn

Menschen auf dem allgemeinen Arbeits-Markt

können auch arbeits-los werden.

 

Eingliederungs-Hilfe

Eingliederungs-Hilfe ist eine Hilfe 

für Menschen mit Behinderungen.

Damit sie gut in dieser Gesellschaft leben können.

Und bei vielen Sachen mit-machen können.

 

Seit dem 1. Januar 2020 sind diese Hilfen

nicht mehr Teil von der Sozial-Hilfe.

Sie gehören jetzt zum Rehabilitations- und Teilhabe-Recht.

Das sind die Regeln für Hilfen zur besseren Teilhabe.

Die Regeln für die Eingliederungs-Hilfe

stehen im 9. Sozial-Gesetz-Buch.

Sie stehen im 2. Teil.

Man findet sie unter dieser Überschrift:

Besondere Leistungen zur selbstbestimmten

Lebensführung für Menschen mit Behinderungen.

Das bedeutet:

Hilfen für ein selbst-bestimmtes Leben von

Menschen mit Behinderungen.

 

Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung

Seit 2018 gibt es ein besonderes Beratungs-Angebot

für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen:

die Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung - kurz EUTB.

Hier können Menschen mit Behinderungen ihre Fragen stellen

Und sich beraten lassen.

Die Berater haben oft selbst eine Behinderung.

Sie kennen viele Fragen und Probleme aus eigener Erfahrung.

Sie sagen Ihnen zum Beispiel,

welche Teilhabe-Leistungen ihnen zustehen.

Und sie können ihnen helfen,

diese Leistungen zu beantragen.

In Deutschland gibt es über 500 EUTB-Beratungs-Stellen.

Die Beratung ist kostenlos.


Integrations-Fach-Dienst

Der kurze Name vom Integration-Fach-Dienst ist IFD.

Der IFD hilft Menschen mit Behinderungen im Beruf.

Zum Beispiel bei Problemen am Arbeits-Platz.

Er hat ein besonderes Angebot für Förder-Schüler

Und Mitarbeiter in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).

Für sie sucht er gute Arbeit-Geber

  • für ein Praktikum
  • für eine Ausbildung
  • Oder für eine feste Arbeit

 

Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben

Das sind zum Beispiel:

  • Hilfs-Mittel am Arbeits-Platz
  • Eine Assistenz für die Arbeit. Eine Assistenz ist eine Person. Die Person hilft einem bei der Arbeit.
  • Leistungen damit ein neuer Beruf erlernt werden kann

Zum Bespiel:

  • Nach einer Krankheit
  • Oder nach einem Unfall


Mindest-Lohn

Mindest-Lohn bedeutet:

So viel Geld müssen Arbeit-Nehmer

für ihre Arbeit mindestens bekommen.

Arbeit-Geber müssen für jede Stunde Arbeit

den Mindest-Lohn bezahlen.

Sie dürfen auch mehr bezahlen.

Sie dürfen aber nicht weniger bezahlen.

Vom 1. Januar 2026 ist der Mindest-Lohn 13,90 Euro pro Stunde.

 

Sozial-Gesetz-Buch 9

Das Sozial-Gesetz-Buch 9 ist ein wichtiges Gesetz

für Menschen mit Behinderungen.

Die Abkürzung heißt: SGB 9

Im SGB 9 stehen Regeln für Menschen mit Behinderungen.

Dabei geht es um Hilfen für Menschen mit Behinderungen.

Ämter nennen diese Hilfen auch Leistungen.

Die Leistungen sind zum Beispiel Geld.

Ämter sind zum Beispiel das Sozial-Amt.

Hilfen für Menschen mit Behinderungen

nennen die Ämter Eingliederungs-Hilfe.


Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Die Abkürzung für Werkstatt für behinderte Menschen ist: WfbM

Viele Menschen mit Behinderungen

bekommen auf dem allgemeinen Arbeits-Markt

keinen Ausbildungs- oder Arbeits-Platz.

Deshalb arbeiten Sie in einer WfbM.

 

WfbM machen die Teilhabe am Arbeits-Leben möglich.

Das heißt:

Sie schaffen Arbeits-Plätze für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

In einer WfbM gibt es verschiedene Arbeits-Plätze.

Die Arbeits-Plätze sind behinderungs-gerecht gestaltet.

Menschen mit Behinderungen bekommen hier

viel Unterstützung bei der Arbeit.

Die WfbM sollen den Werkstatt-Beschäftigten zum Beispiel:

  • Passende Arbeits-Plätze anbieten
  • Eine gute berufliche Bildung anbieten
  • Helfen, ihre Persönlichkeit zu fördern
  • Oder den Übergang auf den allgemeinen Arbeits-Markt ermöglichen.

 

Diese Bereiche gibt es in einer WfbM:

  • Eingangs-Verfahren
  • Berufs-Bildungs-Bereich
  • Arbeits-Bereich
  • Und Förder- und Betreuungs-Bereich

 

Das Eingangs-Verfahren

Wenn eine Person neu in die WfbM kommt,

dann macht sie zuerst beim Eingangs-Verfahren mit.

Hier kann sie viele verschiedene Arbeits-Bereiche ausprobieren.

Und sie lernt, wie in der WfbM gearbeitet wird.

Die WfbM prüft in Eingangs-Verfahren zum Beispiel:

  • Ob eine Person mit Behinderungen in der WfbM arbeiten kann
  • Und wo die Person in der WfbM arbeiten kann

In dem Eingangs-Verfahren bleibt die Person 1 bis 3 Monate

Dann kommt sie in einen anderen Bereich.

 

Der Berufs-Bildungs-Bereich:

Hier können Menschen mit Behinderungen

verschiedene Sachen lernen.

Dabei werden sie von Fach-Leuten unterstützt.

Denn sie sollen nach der Zeit im Berufs-Bildungs-Bereich

zum Beispiel:

  • Eine Ausbildung machen können
  • Einen Arbeits-Platz in der Werkstatt bekommen
  • Oder auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten können

Im Berufs-Bildungs-Bereich

können Menschen mit Behinderungen auch lernen:

  • Dass sie pünktlich bei der Arbeit sein müssen
  • Wie sie mit Ihrem Geld umgehen sollen
  • Und worauf sie im Straßen-Verkehr achten müssen. Damit ihnen nichts passiert.

Der Berufs-Bildung-Bereich dauert 2 Jahre.

 

Der Arbeits-Bereich

Jeder Mensch mit Behinderungen soll die Arbeit machen,

die er am besten kann.

Dabei wird er in der WfbM von Fach-Leuten unterstützt.

Wenn ein Mensch im Arbeits-Bereich von der WfbM arbeitet,

dann hat er dort einen festen Arbeits-Platz.

Den Arbeits-Platz kann er so lange behalten,

wie er die Arbeit machen kann.

Und für die Arbeit bekommt er Geld.

 

Der Förder- und Betreuungs-Bereich

Manchmal können Menschen mit Behinderungen

nicht in der WfbM arbeiten.

Zum Beispiel:

Weil die Behinderung zu schwer ist.

Dann können sie in eine Förder-Gruppe gehen.

Oder sie gehen in die Tages-Förder-Stätte.

Das Budget für Arbeit ist eine (zum 1.1.2018 eingeführte) Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) mit dem Ziel, werkstattberechtigten Menschen eine Beschäftigungsalternative zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bei Unternehmen auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt  zu ermöglichen. Es umfasst einen unbefristeten Lohnkostenzuschuss an Arbeitgebende (auch: Beschäftigungssicherungszuschuss oder Minderleistungsausgleich) sowie die kontinuierliche notwendige Assistenz der Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer (personelle Unterstützung für Anleitung und Begleitung) am Arbeitsplatz.

Hinweis: Ab dem Anzeigejahr 2024 können Unternehmen bei der Schwerbehindertenanzeige Beschäftigte, die ein Budget für Arbeit erhalten, in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung auf zwei Pflichtarbeitsplätze anrechnen.

Schritte zum Budget für Arbeit: Persönliche Beratung suchen, Arbeitsplatz finden, Anträge stellen

Anspruchsberechtigter Personenkreis

Das Budget für Arbeit soll insbesondere Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) tätig sind, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen. Anspruchsberechtigt sind daher laut § 61 Absatz 1 SGB IX Menschen mit Behinderungen, die grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten WfbM haben (vergleiche auch § 53 SGB XII).

Dieser Anspruch schließt auch Menschen mit Behinderungen ein, die bei einem Anderen Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX beschäftigt sind. Das Budget für Arbeit wird von dem Nachweis eines Beschäftigungsangebotes abhängig gemacht. Es kommt Personen zugute, die eine zur Aufnahme der Arbeit erforderliche Beschäftigungsfähigkeit vorweisen können und eine alternative Beschäftigungsmöglichkeit zur WfbM suchen.

Das Budget für Arbeit ist Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

Grundsätzlich handelt es sich beim Budget für Arbeit um eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die geförderten Arbeitsverhältnisse sind sozialversicherungspflichtig, allerdings ohne den Einbezug in die Arbeitslosenversicherung. Zuständig für das Budget für Arbeit sind in der Regel die Träger der Eingliederungshilfe (im Einzelfall auch die Träger der Unfallversicherung, der Kriegsopferfürsorge oder öffentlichen Jugendhilfe) (vergleiche § 63 SGB IX), das heißt je nach Bundesland Landesbehörden oder kommunale Körperschaften.

Diese führen ein Gesamtplanverfahren durch, an dem die Leistungsberechtigten beteiligt sind und bei dem die Wünsche der Leistungsberechtigten zu Ziel und Art der Leistungen dokumentiert werden – darunter auch ggf. das Budget für Arbeit. Das Integrationsamt/Inklusionsamt kann sich nachrangig am Budget für Arbeit beteiligen.

Modellhafte Erprobung und flächendeckende Einführung

Das Budget für Arbeit wurde zunächst in verschiedenen Bundesländern (unter anderem in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen) als Konzept zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben erprobt und eingeführt. Seit dem 01.01.2018 ist das Budget für Arbeit durch Bundesteilhabegesetz (BTHG) als bundesweite Regelleistung in allen Bundesländern möglich. Die rechtliche Grundlage des Budgets für Arbeit bildet § 61 SGB IX.

Rückkehrrecht zur WfbM

Wer sich für eine Förderung durch das Budget für Arbeit entscheidet, hat ein Rückkehrrecht in die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) – das heißt, Menschen mit Behinderungen werden bei einem Scheitern des Arbeitsverhältnisses nicht arbeitslos, sondern wechseln zurück in die WfbM. Das Budget steht aber auch denjenigen offen, die zuvor noch nicht in einer WfbM oder bei einem Anderen Leistungsanbieter beschäftigt waren.

(ml) 2020