Gesetz
Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG
Vierter Teil: Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer
Sechster Abschnitt: Wirtschaftliche Angelegenheiten
Erster Unterabschnitt: Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
BetrVG § 109 Beilegung von Meinungsverschiedenheiten