Betriebliche Berufsausbildung
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Betriebliche Berufs-Ausbildung
Die Ausbildung im Betrieb ist auch als Ausbildung im dualen System bekannt.
Das heißt:
Die Auszubildenden lernen in der Firma.
Und sie lernen in der Berufs-Schule.
Die Auszubildenden können in der Berufs-Schule Unterricht haben.
Der Unterricht ist:
- Teilzeit-Unterricht.
Der Unterricht dauert 12 Wochen-Stunden.
- Block-Unterricht.
Der Unterricht dauert 2 Wochen lang.
Die betriebliche Berufsausbildung ist die häufigste Art der Ausbildung in Deutschland. Bei der betrieblichen Ausbildung (auch: Ausbildung im dualen System) erwerben Auszubildende die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten praktisch in ihrem Ausbildungsbetrieb – parallel dazu haben sie fachtheoretischen und allgemeinbildenden Unterricht in der Berufsschule. Der Betrieb stellt die Auszubildenden für den Unterricht in der Berufsschule frei. Dieser findet entweder in Teilzeit statt (in der Regel 12 Unterrichtsstunden pro Woche) oder er wird als Blockunterricht durchgeführt.
Rechtliche Grundlagen der betrieblichen Berufsausbildung
Rechtsgrundlage für die betriebliche Ausbildung ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und für die Ausbildung in einem Handwerksberuf die Handwerksordnung (HwO). Beide Gesetze regeln unter anderem die Rechte und Pflichten der Ausbildungsbetriebe und der Auszubildenden, den Ausbildungsvertrag (der immer die individuelle Rechtsgrundlage eines Ausbildungsverhältnisses bilden muss), das System der anerkannten Ausbildungsberufe sowie die Aufgaben der zuständigen Stellen, das heißt in der Regel der Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern usw.