Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung
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Behinderungs-Gerechte Arbeitsplatz-Gestaltung
Menschen mit Behinderungen sollen einen Arbeits-Platz finden.
Das ist wichtig.
Menschen mit Behinderungen sollen arbeiten können.
Es muss einen geeigneten Arbeits-Platz geben.
Der Arbeits-Platz muss passend für den Mitarbeiter sein.
Der Arbeits-Platz muss für den Mitarbeiter gut zu erreichen sein.
Die Firma muss dafür sorgen, dass der Mitarbeiter gut arbeiten kann.
Die Firma muss den Arbeits-Platz so machen, dass der Mitarbeiter gut arbeiten kann.
Zum Beispiel:
- Die Firma muss die Maschinen anpassen.
- Die Firma muss die Arbeits-Stelle anpassen.
Damit Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben teilhaben können, ist es entscheidend, dass sie auf einem geeigneten Arbeitsplatz beschäftigt werden. Im Betrieb sollten Arbeitsplätze ermittelt werden, auf dem behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Fähigkeiten einsetzen können. Mit Rücksicht auf vorhandene Funktionseinschränkungen sind Arbeitsplätze so zu gestalten, dass möglichst die geforderte Leistung erzielt werden kann.
Dabei werden technische Arbeitshilfen, Maschinen und die Arbeitsumwelt an die Bedürfnisse der oder des Einzelnen angepasst. Dies kann auch die Anpassung von Arbeitsorganisation, Arbeitsplänen, Arbeitsabläufen und das Zerlegen von Aufgaben in grundlegende Elemente einschließen. Auch die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen oder Telearbeitsplätzen kann erwogen werden.
Die Verpflichtung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes in organisatorischer und technischer Hinsicht ergibt sich aus § 164 Absatz 4 SGB IX. Die behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung im Sinne des Sozialrechts verfolgt abgesehen vom Ziel der Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben auch das Ziel der Prävention: Durch behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung werden Belastungen sowie gesundheitliche Folgeschäden abgebaut und somit wird dem Entstehen von Behinderungen entgegengewirkt.
Für die Beratung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber stehen die Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen der Rehabilitationsträger und des Integrationsamtes zur Verfügung. Die Ermittlung des für die schwerbehinderte Person geeigneten Arbeitsplatzes erfolgt oftmals nach der Profilmethode.
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