Behindertenbeauftragte
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Behinderten-Beauftragte
Die Behinderten-Beauftragten kümmern sich um Menschen mit Behinderungen.
Sie setzen sich für die Interessen von Menschen mit Behinderungen ein.
Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Rechte haben
wie alle anderen Menschen.
Und sie sollen in der Gesellschaft überall mitmachen können.
Behinderten-Beauftragte gibt es zum Beispiel:
- in der Bundes-Regierung
- in den Bundes-Ländern
- in den Städten und Gemeinden
- in Parteien
- in großen Firmen
- Und an Hoch-Schulen
Die Bundes-Regierung bestimmt einen
Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Die Person bleibt so lange im Amt wie die Bundes-Regierung.
Nach einer Wahl wird der Bundes-Beauftragte neu bestimmt.
Wie die Behinderten-Beauftragten ausgewählt werden
Und welche Aufgaben sie haben ist geregelt.
Durch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen.
Das Gesetz hat den Namen:
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz und wird BGG abgekürzt.
Der Behinderten-Beauftragte ist Ansprech-Person in der Bundes-Regierung:
Wenn es um Menschen mit Behinderungen geht.
Alle Bundes-Ministerien müssen
mit dem Behinderten-Beauftragten zusammen-arbeiten.
Vor allem wenn es um Rechte von Menschen mit Behinderungen geht.
Der Behinderten-Beauftragte bringt Menschen mit Behinderungen
Und Menschen aus der Politik zusammen.
Er hat Kontakt zu:
- Menschen mit Behinderungen
- Verbänden von Menschen mit Behinderungen
- Und Selbst-Vertretungen
Der Behinderten-Beauftragte hat sehr viele Aufgaben.
Hier sind einige aufgelistet:
- Er ist Ansprech-Partner für die Bundes-Regierung: Für alle Angelegenheiten die mit Menschen mit Behinderung zu tun haben.
- Er informiert über Gesetze
- Er macht Vorschläge für Änderungen bei Gesetzen
- Er spricht über Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen: Wie sie gut leben können und eine gute Arbeit haben.
- Er beteiligt sich an Initiativen: In der Politik, der Kultur und im Leben. Damit das Land inklusiver wird. Das bedeutet: Alle Menschen sollen ein gutes Leben haben. Alle Menschen sollen die gleichen Chancen haben.
Der Behinderten-Beauftragte darf den Behörden nicht sagen,
was sie tun müssen.
Und darf auch in rechtlichen Sachen nicht beraten.
Das dürfen nur Rechts-Anwälte.
Oder besondere Organisationen.
Der Behinderten-Beauftragte von der Bundes-Regierung
ist nicht für die Bundes-Länder zuständig.
Das machen die Landes-Behinderten-Beauftragten.
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
Seit dem 1. Mai 2002 gilt das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Abkürzung heißt: BGG
Das BGG regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Es ergänzt das Benachteiligungs-Verbot.
Das Benachteiligungs-Verbot steht
in Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 von dem Grund-Gesetz:
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Das BGG gilt für Behörden und Ämter.
Zum Beispiel für:
- die Bundes-Agentur für Arbeit
- die Deutsche Renten-Versicherung
- das Versorgungs-Amt
- Oder das Sozial-Amt
Die wichtigsten Aussagen von dem BGG:
- das Benachteiligungs-Verbot
- Und die Pflicht zur Barriere-Freiheit
Das BGG ist immer wichtiger geworden.
Vor allem durch
die Behinderten-Rechts-Konvention von den Vereinten Nationen.
Neu und wichtig ist die Pflicht zur Barriere-Freiheit.
Zum Beispiel müssen Ämter
Informationen jetzt auch in Leichter Sprache anbieten.
Auch Internet-Seiten müssen jetzt barriere-frei sein.
Die oder der Behindertenbeauftragte (auch: Beauftragte für die Belange behinderter Menschen) nimmt die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung wahr und setzt sich für gleichwertige Lebensbedingungen und gesellschaftliche Inklusion ein. In Behörden wird dies oftmals auch im Rahmen eines Inklusionsbeirats umgesetzt.
Der oder die (Bundes)Behindertenbeauftragte wird vom Bundeskabinett jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt. Ernennung und Aufgaben sind seit dem 1. Mai 2002 im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) geregelt. Behindertenbeauftragte gibt es auf verschiedenen Ebenen mit verschiedenen Wirkungsbereichen: Bundesbehindertenbeauftragte, Landesbehindertenbeauftragte, Behindertenbeauftragte der Kommunen, aber auch Behindertenbeauftragte der Parteien, in Großbetrieben oder an Hochschulen.
Aufgaben der Behindertenbeauftragten
Die oder der Behindertenbeauftragte hat nach § 18 BGG die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Dazu gehört, politische und soziale Rahmenbedingungen mitzugestalten, über die Belange behinderter Menschen zu informieren und zu beraten, Öffentlichkeitsarbeit zu leisten und den Inklusionsgedanken zu verbreiten. Die oder der Behindertenbeauftragte hat allerdings keine Möglichkeit, Behörden oder anderen Stellen Weisungen zu erteilen.