Ausbildungsordnung

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Ausbildungs-Ordnung

Es gibt für jeden Beruf eine Ausbildungs-Ordnung.

In der Ausbildungs-Ordnung steht:

So muss die Ausbildung sein.

 

Die Grundlage für die Ausbildungs-Ordnung ist das Berufs-Bildungs-Gesetz.

Das kurze Wort dafür ist: BBiG

Die betriebliche Berufs-Ausbildung wird durch das BBiG 

in Deutschland einheitlich geregelt.

Das BBiG regelt die Anerkennung von Ausbildungs-Berufen

Und die Erstellung von den dazu-gehörigen Ausbildungs-Ordnungen.

Das BBIG schreibt vor, 

welche Dinge in der Ausbildungs-Ordnung stehen müssen.

Diese Dinge müssen zum Beispiel in der Ausbildungs-Ordnung stehen:

  • So heißt der Ausbildungs-Beruf
  • So lange dauert die Ausbildung
  • Diese beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten sollen die Auszubildenden lernen
  • Das sollen die Auszubildenden in der Firma lernen
  • Das sollen die Auszubildenden in der Berufs-Schule lernen

Die Ausbildungs-Betriebe müssen sich an die Ausbildungs-Ordnung halten.

Eine Ausbildungsordnung gibt es für jeden Beruf, in dem nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ausgebildet wird. Die Ausbildungsordnung legt fest, wie die genaue Bezeichnung eines Ausbildungsberufs lautet, wie lange die Ausbildung dauert und was die Auszubildenden dabei in Betrieb und Berufsschule lernen sollen. Ausbildungsbetriebe müssen sich an die Ausbildungsordnung halten. Sie bildet die Grundlage für den Ausbildungsplan des Ausbildungsbetriebs.

(ml) 2018