Assistenzleistungen
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Assistenz-Leistungen
Die Assistenz-Leistungen sind eine Hilfe für Menschen mit Behinderungen.
Die Hilfe heißt Eingliederungs-Hilfe.
Seit dem 1. Januar 2018 gibt es diese Leistungen im Leistungs-Katalog der sozialen Teilhabe.
Das steht in Paragraph 76 im SGB 9.
Die Assistenz-Leistungen helfen dem Menschen mit Behinderung im Alltag.
Zum Beispiel:
- Sie können jemanden dabei haben, wenn Sie etwas machen.
Assistenzleistungen sind eine seit dem 1.1.2018 neu benannte Leistung im Leistungskatalog der Leistungen zur Sozialen Teilhabe (vgl. § 76 SGB IX) im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Damit ist grundsätzlich keine Ausweitung der Leistungen zur Sozialen Teilhabe verbunden, jedoch soll mehr Rechtssicherheit und -klarheit mit der Benennung einhergehen.
Assistenzleistungen unterstützen Menschen mit Behinderungen darin, den Alltag selbstbestimmt zu bewältigen und zu strukturieren und ihr Leben (Haushalt, Körperflege) nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten. Sie umfassen die Begleitung und die teilweise oder vollständige Übernahme von Handlungen des Menschen mit Behinderungen im Alltag.
Mögliche Assistenzleistungen zur Sozialen Teilhabe
- Anleitung und Übung von allgemeinen Erledigungen des Alltags
- Elternassistenz
- Unterstützung bei der Haushaltsführung
- Tagesstrukturierung
- Lebensplanung
- Freizeitgestaltung
- Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
- Gestaltung sozialer Beziehungen und sportlicher Aktivitäten
- Unterstützung bei der gesundheitlichen Versorgung
- Leistungen zur Erreichbarkeit einer persönlichen Ansprechperson
Antrag auf Assistenzleistungen
Assistenzleistungen müssen beantragt werden. Im Rahmen des Teilhabeplanverfahrens legen die Leistungsberechtigten die persönliche Gestaltung der Assistenzleistungen fest. Sie wählen ihre Assistentinnen oder Assistenten selbst aus, äußern Wünsche und bestimmen Dauer, Ort und Umfang der Unterstützung.
Sind Fahrtkosten oder andere Aufwendungen in Verbindung mit den Assistenzleistungen notwendig, können je nach Einzelfall auch ergänzende Leistungen in Frage kommen.
Leistungsberechtigte, die ehrenamtlich tätig sind, können sich angemessene Ausgaben für die nötige Unterstützung durch Familie, Freunde oder Nachbarn erstatten lassen.