Arbeitszeit
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Arbeits-Zeit
Die Arbeits-Zeit ist die Zeit,
in der die Arbeit-Nehmer für ihren Arbeit-Geber arbeiten.
Die Regeln für die Arbeits-Zeit stehen im Arbeits-Vertrag.
Oder sie stehen in einer Betriebs-Vereinbarung.
Oder sie stehen in einem Tarif-Vertrag.
Minderjährige dürfen nicht mehr als 8 Stunden am Tag arbeiten.
Minderjährige dürfen nicht mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten.
Minderjährige dürfen nicht nachts arbeiten zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens.
Ausnahmen gibt es aber:
Zum Beispiel:
- wenn der Arbeits-Platz es erfordert.
Zum Beispiel:
- wenn jemand in einer Bäckerei arbeitet.
Die Arbeitszeit ist die Zeit, in der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemäß Arbeitsvertrag der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Die Arbeitszeit wird durch den Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder durch den einzelnen Arbeitsvertrag geregelt.
Arbeitszeitregelungen in der Ausbildung
Während einer Ausbildung ist die Arbeitszeit die Zeit, die Auszubildende täglich am Arbeitsplatz bzw. Ausbildungsplatz verbringen. Im Ausbildungsvertrag steht, wie viele Stunden ein Auszubildender oder eine Auszubildende in der Woche arbeitet. Pausen werden von der Arbeitszeit abgezogen. Abgeleistete Berufsschulstunden zählen auch zur Arbeitszeit.
Wenn Jugendliche unter 18 sind, dürfen sie nicht mehr als 8 Stunden pro Tag (in Ausnahmefällen 8,5 Stunden pro Tag) bzw. nicht mehr als vierzig Stunden pro Woche arbeiten. Nachtarbeit zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens ist ebenfalls nicht erlaubt, es sei denn, die Tätigkeit erfordert dies – zum Beispiel in der Bäckerei oder im Rahmen von Schichtarbeit. Im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist ganz genau geregelt, wann, wie lange und unter welchen Bedingungen Jugendliche arbeiten dürfen.
Behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit
Schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen haben Anspruch auf eine behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit, soweit dies für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber zumutbar ist und nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist (§ 164 Absatz 4 SGB IX). Je nach Schwere der Behinderung können schwerbehinderte Menschen auch Anspruch auf Teilzeitarbeit haben.
Spezielle Arbeitszeitregelungen
Spezielle Regelungen der Arbeitszeit ergeben sich bei Überstunden, Mehrarbeit, Nachtarbeit, Schichtarbeit, Teilzeitarbeit und gleitender Arbeitszeit.
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