Arbeitsvermittlung
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Arbeits-Vermittlung
Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft Menschen mit Arbeitslosen-Geld.
Die Agentur für Arbeit hilft:
- Ausbildung-Suchenden
- Arbeit-Suchenden
Die Agentur für Arbeit bringt die Menschen und die Firmen zusammen.
Manche Menschen finden nicht einfach eine Arbeit.
Diese Menschen sollen besondere Hilfe bekommen.
Die Arbeitsvermittlung ist eine der Hauptaufgaben der Bundesagentur für Arbeit bzw. der jeweiligen Arbeitsagentur vor Ort. Die Arbeitsvermittlung kann daneben aber auch durch private Arbeitsvermittlungen (Jobcenter, Personal-Service-Agenturen, Zeitarbeitsfirmen etc.) erfolgen (siehe auch -> Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)).
Die Bundesagentur für Arbeit ist vor allem zuständig für Arbeitsuchende, die Arbeitslosengeld empfangen. Durch die Arbeitsvermittlung werden Ausbildungs- und Arbeitsuchende auf der einen Seite sowie Ausbildungsbetriebe/Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf der anderen Seite zusammengeführt. Dabei sollen die Agenturen für Arbeit Ausbildungssuchende und schwer vermittelbare arbeitslose Personen besonders unterstützen (§ 35 Absatz 1 Satz 3 SGB III).
Aufgaben der Arbeitsvermittlung
- arbeitslose und arbeitsuchende Personen beraten
- berufliches Profil erstellen
- passende Stellenanzeigen auf dem Arbeitsmarkt aufzeigen
- über Weiterbildungsmöglichkeiten informieren
- über mögliche finanzielle Leistungen informieren
- über Fördermittel für eine Existenzgründung informieren
- Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen beraten
- bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen unterstützen
Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung schwerbehinderter Menschen / Reha-Teams
Die Bundesagentur für Arbeit hat insbesondere die Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung schwerbehinderter Menschen – einschließlich der Vermittlung von werkstattberechtigten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt – sowie die Beratung der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen durchzuführen (§ 187 SGB IX).
Für die Arbeits- und Berufsförderung von Menschen mit Behinderungen sind bei den Arbeitsagenturen besondere Beratungs- und Vermittlungsstellen mit so genannten Reha-Teams eingerichtet.
Für die Suche und gezielte Vermittlung geeigneter Arbeitsplätze kann das Reha-Team auch einen Integrationsfachdienst (IFD) beauftragen. Der IFD unterstützt insbesondere Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung, die bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt eine besondere arbeitsbegleitende Betreuung benötigen. Finanzielle Leistungen der Agenturen für Arbeit und der Integrationsämter können die Vermittlung und damit die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben unterstützen.
Rechtsgrundlagen
§ 187 SGB IX in Verbindung mit SGB III Drittes Kapitel: Aktive Arbeitsförderung, Erster Abschnitt: Beratung und Vermittlung, Zweiter Unterabschnitt: Vermittlung
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§ 187 SGB IX Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit
Gesetz -
§ 35 SGB III Vermittlungsangebot
Gesetz -
§ 36 SGB III Grundsätze der Vermittlung
Gesetz -
§ 37 SGB III Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung
Gesetz -
§ 38 SGB III Rechte und Pflichten des Ausbildung- und Arbeitsuchenden
Gesetz -
§ 39 SGB III Rechte und Pflichten der Arbeitgeber
Gesetz