Arbeitsentgelt

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Arbeits-Entgelt 

Das Arbeits-Entgelt ist die Geld-Summe,

die der Arbeit-Nehmer vom Arbeit-Geber bekommt.

Das Arbeits-Entgelt ist für die Arbeit.

Manchmal gibt es einen Tarif-Vertrag.

Dann muss der Arbeit-Geber dem Arbeit-Nehmer ein bestimmtes Geld geben.

Manchmal gibt es auch Gesetze.

In Deutschland gibt es 2 verschiedene Arten von Entgelten:

  • Lohn für Arbeiter
  • Gehalt für Angestellte

Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit heißen: Arbeits-Einkommen.

Arbeitsentgelt ist die frei verhandelte Gegenleistung, die Arbeitgebende den Arbeitnehmenden für ihre Arbeitsleistung aufgrund eines Arbeitsvertrages zahlen. Tarifverträge oder gesetzliche Mindestlohnregelungen können eine Mindesthöhe festlegen. In Deutschland wird allgemein zwischen zwei verschiedenen Entgeltformen unterschieden: dem Lohn für Arbeiter und Arbeiterinnen und dem Gehalt für Angestellte. Der Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit wird als Arbeitseinkommen bezeichnet.

Recht auf gleiche Entlohnung

Menschen mit Schwerbehinderung müssen genauso entlohnt werden wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Erhalten schwerbehinderte Menschen aufgrund einer Behinderung eine Rente oder eine vergleichbare Leistung, so darf diese nicht auf das Arbeitsentgelt angerechnet oder bei der Bemessung des Arbeitsentgeltes berücksichtigt werden (§ 206 SGB IX).

Entgelt bei Arbeitsunfähigkeit

Können schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen ihre arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung auf Dauer nicht mehr erbringen, so haben sie laut SGB IX keinen Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung. § 164 Absatz 4 SGB IX verpflichtet jedoch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen so zu fördern, dass sie ihre eingeschränkte Arbeitskraft bei einer entsprechenden Tätigkeit weiterhin einsetzen können. Werden schwerbehinderte Menschen vorübergehend arbeitsunfähig, so haben sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit (längstens für die Dauer von sechs Wochen).

(ml) 2018