Staffelbeträge
Gemäß § 160 Absatz 3 SGB IX haben sich die monatlichen Staffelbeträge der Ausgleichsabgabe (§ 160 Absatz 2 SGB IX) ab dem 1. Januar 2021 wie folgt erhöht:
- 140 Euro (alt: 125 Euro)
- 245 Euro (alt: 220 Euro)
- 360 Euro (alt: 320 Euro)
Die neuen Staffelbeträge gelten für Arbeitsplätze, die ab dem 1. Januar 2021 unbesetzt sind. Sie waren erstmals zum 31. März 2022 für das Anzeigejahr 2021 fällig.
(Quelle: Bundesanzeiger vom 30.11.2020)
Für die Anzeigeverfahren der Jahre 2016 bis 2020 gelten weiterhin die alten Staffelbeträge:
Es sind bei einer Erfüllungsquote
- von 3 bis unter 5 Prozent 125 Euro
- von 2 bis unter 3 Prozent 220 Euro
- von 0 bis unter 2 Prozent 320 Euro
fällig.
REHADAT-Ersparnisrechner
Ersparnisrechner als App
Die Ersparnisrechner-App für Android und iOS wird nicht mehr angeboten und nicht mehr aktualisiert. Die neuen Staffelbeträge ab dem Anzeigejahr 2021 sind nicht berücksichtigt!