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Staffelbeträge

Gemäß § 160 Absatz 3 SGB IX haben sich die monatlichen Staffelbeträge der Ausgleichsabgabe (§ 160 Absatz 2 SGB IX) ab dem 1. Januar 2021 wie folgt erhöht:

  • 140 Euro (alt: 125 Euro)
  • 245 Euro (alt: 220 Euro)
  • 360 Euro (alt: 320 Euro)

Die neuen Staffelbeträge gelten für Arbeitsplätze, die ab dem 1. Januar 2021 unbesetzt sind. Sie waren erstmals zum 31. März 2022 für das Anzeigejahr 2021 fällig.

(Quelle: Bundesanzeiger vom 30.11.2020)

 

Für die Anzeigeverfahren der Jahre 2016 bis 2020 gelten weiterhin die alten Staffelbeträge:

Es sind bei einer Erfüllungsquote

  • von 3 bis unter 5 Prozent 125 Euro
  • von 2 bis unter 3 Prozent 220 Euro
  • von 0 bis unter 2 Prozent 320 Euro

fällig.

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Die Ersparnisrechner-App für Android und iOS wird nicht mehr angeboten und nicht mehr aktualisiert. Die neuen Staffelbeträge ab dem Anzeigejahr 2021 sind nicht berücksichtigt!