Staffelbeträge

Für die Anzeigverfahren 2021 bis 2023 gelten folgende Staffelbeträge:

  • 140 Euro – bei einer Beschäftigungsquote von 3 bis unter 5 Prozent
  • 245 Euro – bei einer Beschäftigungsquote von 2 bis unter 3 Prozent
  • 360 Euro – bei einer Beschäftigungsquote von 0 bis unter 2 Prozent

Für die Anzeigeverfahren der Jahre 2016 bis 2020 gelten weiterhin die alten Staffelbeträge:
Das sind 125 Euro (bei einer Erfüllungsquote von 3 bis unter 5 Prozent), 220 Euro (von 2 bis unter 3 Prozent ) und 320 Euro (von 0 bis unter 2 Prozent).

Ab dem Anzeigejahr 2024 gilt für Arbeitgeber, die keinen einzigen Pflichtarbeitsplatz besetzen (Beschäftigungsquote = 0) ein neuer Staffelbetrag in Höhe von 720 Euro pro Monat pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz.

Für kleine Unternehmen gilt die Regel auch, allerdings mit reduzierten Staffelbeträgen (210 bzw. 410 Euro, abhängig von der Anzahl der Arbeitsplätze).

Die neuen Staffelbeträge gelten ab dem Anzeigejahr 2024 und sind erstmalig zum 31.03.2025 fällig.