Personengruppen
Folgende Personengruppen können auf Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden:
- SB1 – schwerbehinderter Mensch
mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 | mehr Infos - MSB2 – schwerbehinderter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 2 Plätze
nur mit einem Bescheid über die Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 50 bis 100 | mehr Infos - MSB3 – schwerbehinderter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
nur mit einem Bescheid über die Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 50 bis 100 | mehr Infos - SBA2 – schwerbehinderter Mensch in Ausbildung
mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 | mehr Infos - MSBA3 – schwerbehinderter Mensch in Ausbildung mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
nur mit einem Bescheid über die Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 50 bis 100 | mehr Infos - SBAF2 – Folgeanrechnung: schwerbehinderter Mensch im 1. Jahr nach der Ausbildung
mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 | mehr Infos - SBAR2 – (schwer)behinderter Mensch in Ausbildung in einer Reha-Einrichtung (§ 159 Abs. 2 Satz 2 SGB IX)
nur mit einer Bescheinigung der Reha-Einrichtung nach § 51 SGB IX | mehr Infos - SBW1 – (schwer)behinderter Mensch in WfBM-Beschäftigung während Übergangsmaßnahme (§ 158 Abs. 3 SGB IX)
nur mit einer Bescheinigung der WfbM | mehr Infos - SBAG1 – schwerbehinderte/r Arbeitgeber/in
mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 | mehr Infos - GL1 – Gleichgestellter Mensch
nur mit einem Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos - MGL2 – Gleichgestellter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 2 Plätze
nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos - MGL3 – Gleichgestellter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos - GLA2 – gleichgestellter Mensch in Ausbildung
nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos - MGLA3 – gleichgestellter Mensch in Ausbildung mit Mehrfachanrechnung auf 3 Plätze
nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos - GLAF2 – Folgeanrechnung: Gleichgestellter Mensch im 1. Jahr nach der Ausbildung
nur mit einem Bescheid über die Gleichstellung und Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 | mehr Infos - BS1 – Inhaber eines Bergmannsversorgungsscheines
mit einem Bergmannsversorgungsschein der nach Landesrecht zuständigen Stelle | mehr Infos - MSB4 – schwerbehinderter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 4 Plätze (Altfall)
nur mit einem Bescheid über die Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 50 bis 100 | mehr Infos - MSB5 – schwerbehinderter Mensch mit Mehrfachanrechnung auf 5 Plätze (Altfall)
nur mit einem Bescheid über die Mehrfachanrechnung der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 50 bis 100 | mehr Infos
Hinweis: Der Nachweis der Anrechnungsfähigkeit muss von einer Behörde/Stelle im Geltungsbereich des SGB IX ausgestellt worden sein.