Korrektur von abgegebenen Anzeigen
Mit der Anwendung IW-Elan können Sie ganz einfach eine elektronische Korrektur Ihrer Anzeige abgeben: Nachdem Sie die entsprechende(n) Änderung(en) gemacht haben, haken Sie vor dem erneuten Versand der Anzeige im Menü-Bereich "Anzeigenkorrektur" das Kästchen "ja" an. Bitte geben Sie in dem Textfeld eine kurze Zusammenfassung der Änderung ein.
Nach dem Versand finden Sie die Korrekturangaben auch auf der Empfangsbestätigung und im gesendeten Formularsatz (oder auf dem Deckblatt für den Postversand).
Ergibt sich aus der Korrektur eine (Nach-)Zahlung, leisten Sie diese bitte sofort an das zuständige Integrationsamt.
Ergibt sich eine Erstattung, wenden Sie sich bitte an das zuständige Integrationsamt, um das weitere Vorgehen abzusprechen!
Wenn Sie anrechenbare Personen für zurückliegende Jahre nachmelden möchten, gilt für die Erstattung von zu viel gezahlter Ausgleichsabgabe folgende Regelung:
Nach Ablauf des Kalenderjahres, das auf den Eingang der Anzeige bei der Agentur für Arbeit folgt, ist eine Erstattung der Ausgleichsabgabe ausgeschlossen (§ 160 Abs. 4 Satz 8 SGB IX).
Beispiele:
- Die Anzeige für 2024 wurde am 20.03.2025 abgegeben. Die Korrektur der Anzeige ist bis zum 31.12.2026 möglich.
- Die Anzeige für 2023 wurde am 15.03.2024 abgegeben. Die Korrektur der Anzeige ist bis zum 31.12.2025 möglich.
- Die Anzeige für 2022 wurde am 19.03.2023 abgegeben. Die Korrektur der Anzeige ist nicht mehr möglich.