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Ersatzkraft

Ersatzkräfte sind Vertretungen für ruhende Arbeitsverhältnisse. Wurde eine Ersatzkraft eingestellt, wird der „ruhende Arbeitsplatz“ von den Arbeitsplätzen wieder abgezogen. Zur Ermittlung der Ausgleichsabgabe wird in diesem Fall also nur der Arbeitsplatz der Ersatzkraft gezählt.

In der Software IW-Elan wird der "ruhende Arbeitsplatz" in Spalte 1 und 3 eingetragen. Die Ersatzkraft wird nur in Spalte 1 eingetragen.