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Elektronischer Versand

Abgabe der Anzeige per Internet

Mit der Software IW-Elan können Sie Ihre Anzeige elektronisch versenden, sobald die erforderlichen Daten eingetragen worden sind und die Internetverbindung konfiguriert worden ist. Der Versand erfolgt mit einer https-Verschlüsselung von mindestens 256bit an einen Server der Bundesagentur für Arbeit.

Von dort wird Ihre Anzeige in das interne EDV-System der Bundesagentur für Arbeit übernommen, auf das Ihre Agentur für Arbeit zugreifen kann.

Seit dem Anzeigejahr 2021 ist es nicht mehr notwendig, den sog. Versandbeleg unterschrieben per Post an die Agentur für Arbeit zu schicken. Stattdessen erhalten Sie eine Empfangsbestätigung zum Verbleib beim Arbeitgeber.

Die Empfangsbestätigung können Sie nach erfolgreicher Übertragung der Daten von IW-Elan sofort oder später unter dem Menüpunkt „Seitenansicht/Druck - Empfangsbestätigung“ für Ihre Unterlagen ausdrucken.

Wenn Sie die Anzeige elektronisch versenden, brauchen Sie die Originalformulare nicht mehr zu verschicken! Falls Sie Rechnungen von Aufträgen an Werkstätten für behinderte Menschen anrechnen lassen, schicken Sie die Einzelrechnungsbelege oder Jahresbestätigungen der WfbM nur auf Anforderung an das zuständige Integrations-/Inklusionsamt.

Ältere Anzeigejahre:

Da auf älteren Anzeigen noch eine Unterschrift erforderlich ist, wird beim elektronischen Versand ein Versandbeleg erstellt, den Sie unterschreiben und an Ihre Agentur für Arbeit schicken müssen. Erst wenn auch der Versandbeleg bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist, gilt die Anzeige als abgegeben.

Der Versandbeleg enthält außerdem eine ID-Nummer, über die die Agentur für Arbeit erkennen kann, dass die versandte Datei diejenige ist, zu der Ihre Erklärung gehört. Dateien, zu denen kein Versandbeleg eingeht, werden nicht bearbeitet.

Abgabe der Anzeige auf CD-ROM

Der Versand der Anzeige per CD-ROM ist seit dem Anzeigeverfahren 2016 (auch für alle vorherigen Anzeigejahre) nicht mehr möglich, da Anzeigen von externen Speichermedien aus sicherheitstechnischen Gründen von der Bundesagentur für Arbeit nicht mehr weiterverarbeitet werden können. Alternativ zum elektronischen Versand können Sie die Anzeige ausdrucken und per Post an diefür Sie zuständige Agentur für Arbeit schicken.