Arbeitsplätze - Spalte 3
Stellen nach § 156 Abs. 2 SGB IX:
- Personen im ruhenden Arbeitsverhältnis, nur solange für sie eine Vertretung eingestellt ist (Ruhende Arbeitsverhältnisse liegen vor bei: Wehr- oder Zivildienst, Elternzeit/ Erziehungsurlaub, unbezahltem Urlaub oder Bezugs einer Rente auf Zeit oder bei Altersteilzeit in der Freistellungsphase [Blockmodell])
- Personen, deren Tätigkeit nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient in Beschäftigungen vorwiegend karitativer oder religiöser Art (z. B. Teilnehmer/innen an einem sozialen oder ökologischen Jahr, am Bundesfreiwilligendienst, Diakonissen, Missionare und Missionarinnen) und Geistliche öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften
- Personen, deren Tätigkeit nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, die zu ihrer Heilung, Wiedereingewöhnung oder Erziehung beschäftigt werden
- Personen, die nach ständiger Übung in ihre Stellen gewählt werden (z. B. Wahlbeamte und -beamtinnen, Landtagsabgeordnete)
- Behinderte Menschen, die an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 Abs. 3 Nr. 4 SGB IX teilnehmen.
Stellen nach § 156 Abs. 3 SGB IX:
- Teilzeitarbeitskräfte, Aushilfen, geringfügig Beschäftigte und Praktikanten oder Pranktikantinnen unter 18 Wochenstunden
Achtung: Beschäftigte, deren wöchentliche Arbeitszeit aufgrund von Kurzarbeit unter 18 Stunden sinkt, dürfen nicht in Spalte 3 aufgeführt und abgezogen werden. Im Anzeigeverfahren gilt die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. - Beschäftigte in Altersteilzeit im Teilzeitmodell, deren tatsächliche Arbeitszeit unter 18 Wochenstunden sinkt
- Beschäftigte in Altersteilzeit im Blockmodell während der Freiphase, nur wenn ein Vertreter mit mind. 18 Wochenstunden eingestellt wurde und die Arbeitszeit des Beschäftigten in Altersteilzeit unter 18 Wochenstunden sinkt.
- Arbeitsverhältnisse, die nach der Natur der Arbeit oder nach Vereinbarung auf 8 Wochen beschränkt waren
Stellen nach § 157 Abs. 1 Satz 2 SGB IX:
- Rechts- oder Studienreferendarinnen und -referendare mit Rechtsanspruch auf Einstellung
Wichtig: Alle diese Arbeitsplätze müssen ebenfalls in Spalte 1 angegeben worden sein!