Sprungnavigation Tastaturkurzbefehle

Suche und Service

Anzeigepflicht

Alle Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt 20 und mehr Mitarbeiter/innen beschäftigen (ohne Azubis und Teilzeitkräfte unter 18 Wochenstunden), müssen eine Anzeige abgeben - auch wenn sie nicht ausdrücklich dazu aufgefordert wurden.

Das jährliche Anschreiben der Bundesagentur für Arbeit ist ein Service für Arbeitgeber, der diese bei der Erfüllung ihrer Verpflichtung unterstützen soll. Verantwortlich für die rechtzeitige Abgabe der Anzeige und auch für die Selbstveranlagung der Ausgleichsabgabe ist jedoch allein der Arbeitgeber.

Arbeitgeber können die Software zur Erstellung der Anzeige im Download-Bereich der Homepage herunterladen. Ebenfalls können auf der Homepage die Formularvordrucke und IW-Elan auf CD-ROM über den Bestellservice der BA geordert werden.

Bitte beachten Sie: Seit dem Anzeigejahr 2018 verschickt die Bundesagentur für Arbeit nur noch das jährliche Anschreiben. Die Software IW-Elan auf CD-ROM und die Papierformulare werden nicht mehr automatisch verschickt um Ressourcen zu sparen.