Anzeigepflicht

Alle Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt 20 und mehr Mitarbeiter/innen beschäftigen (ohne Azubis und Teilzeitkräfte unter 18 Wochenstunden), müssen eine Anzeige abgeben - auch wenn sie nicht ausdrücklich dazu aufgefordert wurden.

Das jährliche Anschreiben der Bundesagentur für Arbeit ist ein Service für Arbeitgeber, der diese bei der Erfüllung ihrer Verpflichtung unterstützen soll. Verantwortlich für die rechtzeitige Abgabe der Anzeige und auch für die Selbstveranlagung der Ausgleichsabgabe ist jedoch allein der Arbeitgeber.